Beschlussvorschlag für den Rat:

 


Herr Alfons Krause teilt ergänzend zur Sitzungsvorlage mit, dass er aufgrund der in der letzten Sitzung angesprochenen zusätzlichen Entsorgungsmöglichkeit von Schlagabraum durch Firmen beim Betriebshilfsdienst (BHD) nachgefragt habe. Ihm sei mitgeteilt worden, dass der BHD Holzabraum abhole, der zu Hackschnitzeln zur Erzeugung von regenerativer Energie verarbeitet werde.

 

Herr Ueding erinnert ebenfalls an die letzte Sitzung, in der gesagt worden sei, dass die Verwaltung eine pragmatische einfache Lösung erarbeiten sollte. Verwaltungsseitig werde aber wie bereits zur letzten Sitzung ein für die Bürger kompliziertes Verfahren vorgeschlagen. Nach Auffassung der CDU-Fraktion sei der Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung für das Abbrennen von Osterfeuern nicht erforderlich, die Vorschriften könnten in einer Allgemeinverfügung zum Verbrennen von Schlagabraum eingebracht werden.

 

Herr Schulze Brock erkundigt sich, wie in anderen Gemeinden verfahren werde. Nach seinen Informationen wäre Billerbeck mit dem Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung Vorreiter. Das müsse nicht sein, vielmehr sollten sich alle Gemeinden abstimmen und zu einem einheitlichen Verfahren kommen.

 

Herr Alfons Krause bestätigt, dass andere Kommunen im Umfeld noch keine Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen haben. Er wolle aber das Abbrennen von Osterfeuern auf eine rechtlich einwandfreie Basis stellen.

 

Frau Relt vermutet, dass es keine Osterfeuer in Billerbeck mehr geben wird, wenn dem Verwaltungsvorschlag gefolgt werde. Niemand habe Lust, diesen Aufwand zu betreiben.

 

Herr Alfons Krause hält dem entgegen, dass das Anmelden für die meisten Bürger kein Problem darstellen werde. Die bisher telefonisch übermittelten Angaben müssten doch lediglich in einen Vordruck eingetragen werden.

 

Frau Schlieker stellt voran, dass der Verwaltungsvorschlag sicherlich keinen Beitrag zum Bürokratieabbau darstelle. Viele missbrauchten das Osterfeuer, um Materialien zu verbrennen, die verbrannt werden sollen. Die Schadstoffbelastung am Ostersonntag sei enorm. Wenn jetzt ein Formular ausgefüllt und unterschrieben werden müsse, dann schrecke das vielleicht diejenigen ab, die Ostern nutzten, um ein Feuer zu machen. Dadurch könnte die Schadstoffbelastung reduziert werden.

 

Herr Tauber unterstützt den Vorschlag der Verwaltung. Mit dem Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung werde Rechtssicherheit geschaffen, außerdem sei der Personenkreis, der Osterfeuer ausrichten dürfe, auf Nachbarschaften erweitert worden. Osterfeuer seien im Hinblick auf den Umweltschutz problematisch. Außerdem könnten kostenträchtige Feuerwehreinsätze vermieden werden. Das Ausfüllen des Vordruckes halte er für unproblematisch.

 

Nach Meinung von Herrn Faltmann sollte beim Abbrennen von Osterfeuern so verfahren werden, wie beim Verbrennen von Schlagabraum, damit werde allen Sicherheitsgedanken Rechnung getragen. Hierfür sei auch kein Vordruck erforderlich. Er glaube nicht, dass es einer bürokratischen Regelung bedarf.

 

Herr Dübbelde vertritt ebenfalls die Auffassung, dass mit einer Allgemeinverfügung zum Verbrennen von Schlagabraum alles geregelt werden könne. Er führt das Beispiel der Gemeinde Eschweiler an, in der ausdrücklich keine besondere Genehmigung für Osterfeuer erforderlich ist. Dies entspreche einer pragmatischen Lösung, wie sie in der letzten Sitzung auch gefordert sei.

 

Herr Alfons Krause wirft ein, dass die Allgemeinverfügung die falsche rechtliche Grundlage für Osterfeuer sei.

 

Herr Tauber führt an, dass er davon ausgehe, dass das Verbrennen von Schlagabraum von verantwortungsbewussten Personen überwacht werde. Osterfeuer würden aber von einem erweiterten Personenkreis organisiert.

 

Herr Schulze Brock gibt zu bedenken, dass vielen Bürgern vor den Kopf gestoßen werde, wenn wieder ein Stück mehr Bürokratie inszeniert werde.

 

Frau Schlieker wirft ein, dass dies aber offenbar notwendig sei, um das allgemeine Verbrennen von Materialien zu Ostern zu erschweren.

 

Herr Wichmann führt an, dass viele Familien ein Osterfeuer entzündeten. Deshalb sollten neben Nachbarschaften auch Familien zu dem Personenkreis gehören, die ein Osterfeuer durchführen können.

 

Die Erweiterung auf Familien sei sicherlich möglich, so Herr Alfons Krause. Allerdings sollte eine Familie nicht nur aus 2 – 3 Personen bestehen.

 

Nach weiterer Erörterung stellt Herr Dübbelde den Antrag, es bei der bisherigen Regelung zu belassen und darüber hinaus den Personen, die ein Osterfeuer anmelden, das Merkblatt zuzusenden.

Diesem Antrag wird mit 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung zugestimmt.


Herr Mollenhauer führt ergänzend zum Abbrennen von Schlagabraum aus, dass die Baumberge-Region bekanntlich Leader-Region werde. Der Leader-Ansatz baue auf die Projekte des ILEK auf. Ein Projekt des ILEK- und Leader-Antrages beinhalte ein einheitliches Heckenpflegesystem. Es solle versucht werden, den Schlagabraum gezielt zusammenzutragen und zu Holzhackschnitzeln zu verarbeiten, um den Energiekreislauf zu nutzen. Im Sinne des Umweltgedankens wolle er appellieren und motivieren, hieran mitzuarbeiten.