Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt den Planentwurf entsprechend der Ausführungen weiter auszuarbeiten und mit dem Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur weiteren Beratung vorzustellen.

 


Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig