Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Richtlinie „Hof- und Fassadenprogramm für die Innenstadt Billerbecks“ zur Aufwertung privater Gebäude und Freiflächen im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes als städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) wird beschlossen.

 


Frau Besecke erläutert, dass im wesentlichen historische Gebäude und Fassaden, aber auch Türen gefördert werden sollen, die keine Denkmäler seien.

Voraussetzung sei, dass die Objekte in dem Bereich der Stadt liegen, in dem die Gestaltungssatzung gelte und auch keine anderen Förderungsmöglichkeiten erhielten.

Auch mit Hilfe des Citymanagements würden Kontakte hergestellt und Erstgespräche mit Interessenten geführt werden. Das Förderprogramm laufe drei Jahre und hätte ein Volumen von insgesamt 150.000 €.

Herr Walbaum erkundigt sich, ob die Vorschlagsliste von April 2020 noch gelte.

 

Dies bejaht Frau Besecke.

 

Der Ausschuss fasst folgenden

 


Stimmabgabe: einstimmig