Herr Hein informiert darüber, dass es ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes gegeben hätte, das über den Städte- und Gemeindebund an die Kommunen in NRW weitergeleitet wurde. Wer auf seinem privaten Grundstück keine Rückstausicherung gegen Abwasser aus dem öffentlichen Kanal eingebaut hätte, würde keinen Anspruch auf Schadenersatz haben.