Frau Besecke teilt mit, dass nach der gültigen Richtlinie nun auch Neueinbauten von stationären RLT-Anlagen für Grundschulen gefördert werden. Die Förderquote beträgt 80% begrenzt auf 500.000 € pro Standort. Förderanträge können bis zum 31.12.2021 erfolgen.

 

Laut Beschluss im Schul- und Sportausschuss vom 01.12.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur dezentralen Belüftung an den Schulen zu erstellen. Dieses Konzept wird gerade erstellt und die ermittelten Kosten werden dann im nächsten Schul- und Sportausschuss am 07.09.2021 vorgestellt.