Beschlussvorschlag für den Rat:

a.    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation der Gebührenbedarfsberechnung 2006 wird zur Kenntnis genommen und die sich ergebene Überdeckung von 3.049,00 EUR wird gem. § 6 Abs. 2 KAG zum Ausgleich in die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2008 einbezogen und damit an die Gebührenpflichtigen weitergegeben.

b.    Auf der Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung verbleibt es bei den bisherigen Gebühren und Tarifen, sodass sich eine Änderung der Gebührensatzung erübrigt.


Herr Melzner verweist auf die Sitzungsvorlage. Ergänzend teilt er mit, dass  an einer früheren städt. Deponie im Bereich Westhellen die Abdeckung tlw. aufgebrochen sei. Die Kosten für eine ordnungsgemäße Abdeckung seien nicht unerheblich, würden aber voraussichtlich durch das Land bezuschusst. Der ungefähre Eigenanteil werde ca. 10.000,-- € betragen und in die Gebührenbedarfsberechnung mit rd. 8.200,-- € eingestellt. Insofern müsse in Tabelle 1 unter „sonstige Ausgaben“ die Position a) „Entsorgung wilder Müllkippen“ um die zusätzliche Position „Nachsorge für alte Müllkippen“ ergänzt werden und es müssten hier 8.200,-- € zusätzlich veranschlagt werden. Zur Deckung wird die Kalkulation der Mengen für Bio- und Restmüll bei den Deponiegebühren an den Kreis geringfügig zurückgenommen, so dass unter dem Strich mit einer unveränderten Gebühr kalkuliert werden kann.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig