Beschlussvorschlag:

1.       Der Anregung der IHK Nord Westfalen wird nicht gefolgt.

2.       Die Anregung des LWL-Archäologie für Westfalen wird berücksichtigt.

3.       Die Hinweise des Kreises Coesfeld und des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr werden zur Kenntnis genommen.

4.       Es wird beschlossen, den Bebauungsplan „Buschenkamp Süd“ aufzustellen. Der Planbereich liegt westlich des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck und umfasst in der Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 6, Flurstücke 889, 527 tlw. und 882 tlw.

5.       Der Entwurf des Bebauungsplanes „Buschenkamp Süd“ mit dem Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und den Anlagen werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

6.       Der Entwurf des Bebauungsplanes „Buschenkamp Süd“ und die Begründung mit den Anhängen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.

 


Herr Groll erklärt sich für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum.

 

Frau Besecke teilt mit, dass in dem Bebauungsplan bereits die Endausbauhöhen der Straßen festgelegt seien. An diesen können sich die zukünftigen Bauherren orientieren und somit bei der Planung bereits auf zu erwartende Starkregenereignisse bei der Höhenfestsetzung für ihr Gebäude berücksichtigen.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Peter-Dosch nach weiteren speziellen Festsetzung, wie zum Beispiel die Anlage von Gründächern, teilt Frau Besecke mit, dass sich diese besser in den Kaufverträgen regeln lassen, als eine generelle Festsetzung im Bebauungsplan.

 

Herr Dr. Sommer fragt nach, warum dem Wunsch der IHK nicht gefolgt werden soll.

 

Frau Besecke berichtet, dass zu dem nicht störenden Gewerbe unter Umständen bereits auch z.B. Tankstellen oder Gartenbaubetriebe zählen, die sie nicht richtig in einem reinen Wohngebiet verortet sieht.

 

Herr Wallbaum möchte wissen, ob der landwirtschaftliche Betrieb durch das Heranrücken des jetzt ausgewiesenen Bebauungsplanes in seiner weiteren Entwicklung beeinträchtigt wird.

 

Zunächst stellt Frau Besecke fest, dass es sich um einen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetreib handelt. Sollte eine Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebes geplant werden, würde natürlich bei der Betrachtung von Immissionen das neue Baugebiet miteinbezogen. Solche etwaigen Erweiterungspläne seien der Stadt Billerbeck allerdings nicht bekannt.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig