Beschlussvorschlag für den Rat:

1.         Für das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Darfelder Straße“ umfasst, wird die Aufstellung der 6. Änderung beschlossen.
Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 13, Flurstücke 300.

2.         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.         Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in Verbindung mit

§ 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

4.         Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

5.         Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

6.         Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 


Frau Besecke erläutert ausführlich anhand der Zeichnungen.

 

Herr Wieland fragt nach, ob der Immissionsschutz zu dem Gewerbebetrieb nochmal geprüft worden sei.

 

Frau Besecke antwortet, dass dieses mit einem privatrechtlichen Vertrag per Rechtsnachfolge geklärt worden sei.

 

Da der ruhende Verkehr durch Bewohner und Gäste zweigeteilt sei, erkundigt sich Herr Peter-Dosch danach, wieviel Stellplätze oberirdisch und wieviel Tiefgaragenplätze vorgesehen seien.

 

Frau Besecke antwortet, dass es 7 Stellplätze oberirdisch und ca. 30 Stellplätze in der Tiefgarage seien. Vertraglich müsse versucht werden, dass die Tiefgaragenplätze bei Weitervermietung der Wohnungen nicht Leerstehen.

 

Herr Groll spricht sich dafür aus, die Straße evtl. zu beruhigen sogar als Spielstraße auszuweisen.

 

Herr Messing erinnert an den vor Jahren gefassten Beschluss, die Wohngebiete als Tempo 30-Zonen auszuweisen. Die Straße „Am Vosskamp“ ist bereits heute Tempo 30-Zone. Für die Ausweisung als Spielstraße seien weitere bauliche Maßnahmen erforderlich. Verkehrstechnisch wird seitens der Verwaltung hierfür keine Veranlassung gesehen.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig