Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Thema nicht aus den Augen zu verlieren und in der Presse und im Internet auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass geeignete Dächer öffentlicher Gebäude zur Installation von Photovoltaikanlagen durch Billerbecker Bürger genutzt werden können.


Herr Dittrich begründet den Fraktionsantrag.

 

Herr Mollenhauer berichtet über die Erfahrungen, die Nottuln und Gescher mit der Nutzung regenerativer Energien auf öffentlichen Gebäuden gemacht haben. Vertreter beider Kommunen hätten empfohlen, keine Dächer für Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen, die künftig sanierungsbedürftig seien. Zudem sei darauf hingewiesen worden, dass der Überschuss eher gering sei und der Umweltschutz im Vordergrund stehe.

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass die meisten Dächer der öffentlichen Gebäude in Billerbeck sanierungsbedürftig seien. Außerdem müsse die Statik berücksichtigt werden. Unter Denkmalschutz stehende Gebäude kämen nicht in Betracht.

 

Frau Greving zeigt Luftbilder der städt. Gebäude.

 

Herr Dittrich stellt fest, dass es durchaus Möglichkeiten zur Installation von Photovoltaikanlagen gibt. Die Verwaltung sollte prüfen, wo diese sinnvoll installiert werden können und die Finanzierung unter Berücksichtigung der KfW-Mittel darstellen. Dabei sei zu bedenken, dass nicht nur städt. Gebäude, sondern z. B. auch Kindergärten in Betracht kämen.

 

Herr Kleideiter befürwortet den Vorschlag, städt. Gebäude mit Photovoltaikanlagen zu bestücken. Dabei sei aber zu berücksichtigen, dass die finanziellen Mittel der Stadt knapp seien. Deshalb sollten zunächst privaten Investoren Dachflächen zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Umweltschutzaspekt sei sicherlich wichtig, so Herr Wiesmann. Viel Geld  sei aber mit Photovoltaikanlagen nicht zu verdienen. Er könne sich wie Herr Kleideiter gut vorstellen, privaten Investoren Dachflächen, die in den nächsten 20 Jahren nicht sanierungsbedürftig seien, zur Verfügung zu stellen. Er könne sich nicht damit anfreunden, dass die Stadt selber investiere.

 

Eine Beteiligung der Stadt sollte nicht von vornherein ausgeschlossen werden, so Herr Dittrich.

 

Herr Wiesmann vermutet, dass es darauf hinaus laufen werde, dass die Stadt die interessanten Flächen nutzen wird und die nicht so attraktiven Flächen für die Bürger übrig bleiben. Er stelle den Antrag, die Installation von Photovoltaikanlagen auf städt. Gebäuden auf Privatinitiatoren zu beschränken.

 

Wenn keine Risiken bestünden, sollte zumindest geprüft werden, ob die Stadt investieren könne, so Herr Dittrich. Die Stadt sollte eine koordinierende vorantreibende Rolle übernehmen, auch was andere Gebäude, wie z. B. die Kindergarten betreffe.

 

Herr Wiesmann stellt den Antrag, dem SPD-Antrag grundsätzlich zuzustimmen, aber eine Investition der Stadt auszuschließen.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass die Verwaltung nicht über das nötige know-how verfüge, um die städt. Gebäude und die Wirtschaftlichkeit möglicher Anlagen abschließend zu prüfen. Mittel für die Beaufragung eines Ing.-Büros stünden nicht zur Verfügung.

 

Herr Wiesmann entgegnet, dass nicht alle Gebäude auf Tauglichkeit geprüft werden müssten. Wenn entsprechende Veröffentlichungen über die Presse erfolgen, würden sicherlich Bürger auf die Stadt zukommen. Dann könne das Gebäude, für das Interesse bestehe, immer noch begutachtet werden.

 

Die Stadt sollte nicht komplett außen vor bleiben und sich eine Option offen halten, so Herr Heßling.

 

Herr Dittrich räumt ein, dass für eine Begutachtung aller in Frage kommenden städt. Gebäude keine Mittel vorhanden seien. Es ginge darum, die Sache voran zu treiben, wobei sich die Stadt in Teilbereichen beteiligen sollte.

 

Nach abschließender Erörterung fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig