Beschlussvorschlag für den Rat:

 

a)     Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfs-berechnungen 2020 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeschrieben.

b)     In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überdeckungen aus den Jahren 2020 i.H.v. 1.010,81 € in der Gebührenbedarfsberechnung 2022 berücksichtigt.

c)      Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2022 wird zur Kenntnis genommen.

d)     Die 4. Änderung der Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 


Herr Wiesmann verweist auf die Sitzungsvorlage und bittet Frau Lammers um Erläuterung. Frau Lammers erläutert, dass sich lediglich minimale Änderungen im Cent-Bereich ergeben haben. Leider habe sich bei der tabellarischen Darstellung in der Sitzungsvorlage der Fehlerteufel eingeschlichen. Frau Lammers weist auf die versehentlich falsche Jahreszahl in der rechten Spalte hin. Es muss natürlich 2022 dort stehen.


Stimmabgabe: einstimmig