Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.         Für das Plangebiet wird die Aufstellung zur Aufhebung des bestandskräftigen Bebauungsplanes „Windeignungsbereich Osthellermark“ beschlossen. Das Plangebiet liegt südlich des Napoleonweges, angrenzend an die Gemeinde Nottuln in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 27 und umfasst die Flurstücke 34 bis 38, 40, 47 bis 49, 57, 58, 59 tlw., 86, 87, 123 und 135 bis 139 und 167.

2.         Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

3.         Im Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Windeignungsbereich Osthellermark“ wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 


 

Herr Wieland fragt nach, ob es schon einen konkreten Standort für die geplante Windkraftanlage gibt. Zudem bemängelt er die immer noch nicht erfolgte Information der Bürgerschaft.

Frau Besecke erläutert darauf, dass das Aufhebungsverfahren ebenso wie die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens ein formelles Verfahren ist und nunmehr der Start für die frühzeitige Beteiligung angestrebt wird. Zuerst muss die Politik – dann die Bürgerschaft informiert werden. Der Windeignungsbereich ist im Flächennutzungsplan als Windkonzentrationszone bereits festgelegt. Der genaue Standort werde in einem Genehmigungsverfahren geprüft. Er habe nichts mit dem Aufhebungsverfahren zu tun. Weiterhin erläutert Frau Besecke, dass die Verpflichtungserklärung die Unterschriften aller Eigentümer enthält, die über Flächen verfügen, auf denen man überhaupt eine Windkraftanlage errichten würde oder auf deren Abstandsflächen man angewiesen ist. Nochmals betont sie, dass die Verpflichtungserklärung ebenso für Rechtsnachfolger verpflichtend ist, wenn Flächen, z.B. veräußert werden.

Herr Wieland gibt zu Protokoll, dass er grundsätzlich nicht gegen die Errichtung von Windrädern sei und ihm die Standortbestimmung wichtig ist.

 

Herr Schulze Temming weist darauf hin, dass der genaue Standort sowie der genaue Anlagentyp im Genehmigungsverfahren angegeben werden muss und vom Kreis als Genehmigungsbehörde geprüft werde. 

 


 

 

 

 

 

Stimmabgabe:                  Ja                           Nein                     Enthaltung

CDU                                                      4

Bündnis90/Die Grünen 2

SPD                                                       1

FDP                                                                                      1

Sonstige

Bürgermeisterin