Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Dem Wirtschaftsplan 2008, bestehend aus Erfolgs- und Vermögensplan, Finanzübersicht und Stellenplan, wird zugestimmt.

2.    Der Gesamtbetrag der Kredite, die im Wirtschaftsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden können, wird auf 1.648.824,39 Euro festgelegt.

3.    Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000,00 Euro festgelegt.


Auf Vorschlag von Herrn Wiesmann werden der Wirtschaftsplan und die Gebührenbedarfsberechnung zusammen beraten, aber getrennt darüber abgestimmt.

 

Herr Hein stellt seinen Ausführungen voran, dass sich durch die vorgeschlagene Gebührenerhöhung eine Steigerung der Einnahmen von rd. 83.000,-- € ergebe.

Dem gegenüber stünden vier Kostenstellen, die in besonderem Maße gestiegen seien.

Dazu gehörten zunächst die Stromkosten auf der Kläranlage, die um rd. 7.800,-- € auf rd. 63.800,-- € gestiegen seien. Dabei sei zu berücksichtigen, dass in 2006 nur 40.000,-- € an Stromkosten angefallen seien.

 

Herr Wiesemann erkundigt sich, ob die Steigerung allein durch den Mehrverbrauch von Energie oder auch durch den Einsatz anderer elektrischer Energie entstanden sei.

Herr Krause weist ergänzend darauf hin, dass doch die vorgenommene energietechnische Optimierung der Kläranlage zu niedrigeren Energiekosten hätte führen müssen.

 

Herr Hein erläutert, dass weniger Kilowattstunden verbraucht worden seien, die Kläranlage aber über ein 30 KV-Netz direkt versorgt werde. Durch die Änderung des Vertrages und die sich daraus ergebende Preissteigerung habe sich eine 50%-ige Erhöhung der Kosten ergeben.

 

Herr Wiesemann wirft ein, dass dann entweder von einer falschen Grundlast oder falschen Spitzenwerten ausgegangen werde.

 

Herr Hein betont, dass die Erhöhung der Kosten bei gleicher bereitgestellter Leistung und gleicher Abnahme allein durch Preissteigerungen hervorgerufen wird. Der Abwasserbetrieb habe sich wie alle Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld an Verträge gebunden und diese seien ungünstig, weil insbesondere die Direkteinspeisungen aus der Mittelspannung teuer seien.

Das von Herrn Krause angesprochene Blockheizkraftwerk (BHKW) leiste nach wie vor seinen Beitrag zur Energieeinsparung.

 

Herr Hövener bittet um mehr Transparenz und fordert Herrn Hein auf, eine differenzierte Darstellung von Verbräuchen und Kosten in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen. Herr Hein sagt zu, diese Zahlen für die nächste, voraussichtlich auf der Kläranlage stattfindende Sitzung zusammenzutragen.

 

Herr Krause moniert, dass der Ausschuss nicht über die gravierende Änderung des Stromvertrages informiert wurde.

Herr Hein entgegnet, dass er hierüber berichtet habe.

Herr Krause fordert Herrn Hein auf, vorzustellen, warum und wann der Stromvertrag geändert wurde und wann er den Ausschuss hierüber informiert habe.  

 

Auf die Kostensteigerungen zurückkommend berichtet Herr Hein weiter, dass in 2008 wieder eine Abwasserabgabe in Höhe von 44.800,-- € zu zahlen sei. In den letzten 3 Jahren sei diese nicht angefallen, weil die Investitionen auf der Kläranlage mit 3 Jahren Abwasserabgabe aufgerechnet werden konnten.

 

Bei den Abschreibungen betrage die Erhöhung gegenüber 2007 rd. 62.000,-- €. Des Weiteren ergebe sich eine deutliche Erhöhung des Zinsaufwandes durch die Finanzierung der getätigten Baumaßnahmen an der Kläranlage um rd. 21.000,-- €.

Somit ergebe sich eine Kostensteigerung allein durch die vier aufgelisteten Kostenstellen von 135.000,-- €. Demgegenüber stünden nur 83.000,-- € mehr an Gebühren zur Verfügung. Die Differenz müsse durch Reduzierung anderer Kostenstellen ausgeglichen werden.

 

Im Hinblick auf die jetzt vorgeschlagene Gebührenerhöhung macht Herr Hein deutlich, dass eine vom Bund der Steuerzahler zugrunde gelegte Durchschnittsfamilie (200 cbm Abwasser und 130 qm versiegelte Fläche) bei einer Gebührenerhöhung auf 2,46 für Schmutzwasser bzw. 0,54 für Niederschlagswasser in 2008 zwar 25,20 € mehr zahlen müsse als 2007, aber immer noch 22,72 €  weniger als 1995.

 

Herr Hövener konstatiert, dass die Entwicklung zwar positiv aussehe; wenn man die Gebühr in Billerbeck aber mit denen anderer Kommunen im Kreis Coesfeld vergleiche, liege Billerbeck auf Rang 10 von 11 Gemeinden. Langfristige Zielsetzung müsse sein, die Abwasserbeseitigung in Billerbeck ähnlich kostengünstig zu betreiben wie dies andere Kommunen im Kreis Coesfeld schaffen.

 

Herr Hein entgegnet, dass allein ein Vergleich der Gebühren keinen Aufschluss darüber gebe, wie effizient gearbeitet werde, da hier weder die zu zahlenden Beiträge noch die Investitionen in die Abwasserbeseitigung berücksichtigt würden.

 

Im Laufe der weiteren Erörterung regt Herr Hövener an, den in 2005 übersandten Vergleich der geschätzten mit den abgerechneten Schmutzwassermengen fortzuschreiben.

 

Herr Krause erinnert an den aufgrund eines CDU-Antrages gefassten Beschluss, dass die Abwassergebühren um nicht mehr als 10 Pfennig steigen dürfen. Er sei nicht bereit, hiervon abzugehen und die Gebühr um 10 Cent bzw. 4 Cent zu erhöhen.

 

Herr Hein macht deutlich, dass er bereits im letzten Jahr darauf hingewiesen habe, dass es den von Herrn Krause immer wieder angeführten Beschluss nicht gebe.

 

Daraufhin stellt Herr Krause den Antrag, eine Gebührenerhöhung um 5 Cent vorzunehmen und nicht wie vorgeschlagen um 10 Cent.

 

Herr Hein gibt zu bedenken, dass man doch in einer Nachbargemeinde gesehen habe, was passiere, wenn die Gebührenbedarfsberechnung nicht ordnungsgemäß erstellt werde. Es müsse heute eher davon ausgegangen werden, dass in der Nachkalkulation 2008 eine Unterdeckung ausgewiesen werden müsse.

 

Herr Heßling betont, dass sicherlich niemand eine Gebührenerhöhung wolle. Man könne aber nicht immer wieder anführen, dass lt. einem vor Jahren gefassten Beschluss die Gebühr um nicht mehr als 10 Pfennig steigen dürfe. Man müsse auch den Lebenshaltungskostenindex berücksichtigen.

 

Der Blick in die Nachbargemeinden zeige ihm, dass noch Einsparpotential vorhanden ist, so Herr Hövener. Aber wer A sage müsse auch B sagen. An der Kläranlage seien Investitionen auf den Weg gebracht worden, dann dürfe man sich hinterher auch nicht über Abschreibungen und Zinsaufwendungen beschweren. Die Erhöhung sei für ihn plausibel begründet. Gleichwohl sei die Zustimmung zur Erhöhung kein Freifahrtschein für die nächsten Jahre.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wiesmann zieht Herr Krause seinen o. a. Antrag zurück.

 

Herr Hövener weist darauf hin, dass sich für ihn bzgl. des Projektes „Drainsammler Kohkamp“ noch ungeklärte Sachverhalte ergeben, so dass er dem Vermögensplan nur unter Auflagen zustimmen könne. Vor einer Ausschreibung sollte die Maßnahme zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Herr Hein teilt mit, dass die Ausschreibung Anfang nächsten Jahres so weit vorbereitet sei, dass im Detail vorgelegt werden könne, was ausgeschrieben werden soll.

 

Für ihn stelle sich die Frage, so Herr Hövener, ob die Abschreibungen, die sich durch die Investitionen ergeben, den Verursachern angelastet werden. Er könne sich nicht vorstellen, wie das rechtlich funktionieren solle.

 

Herr Hein führt aus, dass durch die Novellierung des Landeswassergesetzes die Kosten für den Drainwassersammler und die Beratung der Bürger auf die allgemeinen Gebühren umgelegt werden können. Das würde zu einer Entlastung der einzelnen Bürger, aber zur Erhöhung der Gebühren führen. Nach entsprechender Beschlussfassung des Landeswassergesetzes werde er den Sachverhalt hier darstellen.

 

Unter Berücksichtigung der von Herrn Hövener angesprochenen Punkte fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung