Beschluss: Die Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW von den Anliegern der Bahnstrecke (Schreiben vom 24.10.2021) wird an den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss verwiesen.

 


 

Frau Dirks erklärt sich für befangen und übergibt den Vorsitz der Sitzung an ihren Stellvertreter Herrn Kösters. Sie nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

 

Seitens der Anwohner am Bahnübergang wird gefordert, dass die bauliche Anlage so sicher gestaltet werden solle (Vorschlag: Toranlage), dass Fahrradfahrer zum Absteigen des Fahrrades gezwungen werden.

Zudem bemängeln die Anwohner die Verkehrssituation in der Dunkelheit und schlagen vor, den Belag im Bereich der Umlaufsperre mit roter Farbmarkierung zu erneuern und mit einer Bodenbeleuchtung zu versehen.

 

Von der Verwaltung wird erläutert, dass bereits Gespräche mit der Bahn stattgefunden haben und die Angelegenheit an einen Fachausschuss – den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss verwiesen werde. Es wird weiterhin betont, dass die Sicherheit der Bürger – insbesondere der Kinder – ein wichtiger Auftrag der gewählten Ratsmitglieder und die Gefahrensituation erkannt sei. Aus diesem Grunde ist die Aufstellung zusätzlicher Schilder bereits erfolgt.

 

Die vorgeschlagene Errichtung einer Toranlage wurde seitens der Straßenverkehrsaufsicht sowie der Bahn abgelehnt mit der Begründung, dass der Bahnübergang den Regeln und der Technik entspreche.

 

 

Der Rat fasst folgenden.


Stimmabgabe: einstimmig