Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

a)     Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnungen 2020 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeschrieben.

b)     In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überdeckungen aus den Jahren 2020 i.H.v. 1.010,81 € in der Gebührenbedarfsberechnung 2022 berücksichtigt.

c)      Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2022 wird zur Kenntnis genommen.

d)     Die 4. Änderung der Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 

 


 

Frau Lammers nimmt Bezug auf den Vorbeschluss im Bezirksausschuss (26.10.2021) und erläutert, dass sich lediglich minimale Änderungen im Cent-Bereich ergeben haben. 


Stimmabgabe: einstimmig