Beschlussvorschlag für den Rat:

 

a)     Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2020 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung i. H. v. 5.324,42 € wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)     In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus dem Jahr 2017 anteilig in Höhe von 18.500 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2022 berücksichtigt.

c)      Die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2022 wird zur Kenntnis genommen.

d)     Die Gebühr für die Umstellung von Müllgefäßen bis 240 l wird auf 19,00 € festgesetzt. Die Gebühr für die Umstellung von Müllcontainern (1.100 l) wird auf 36,00 € festgesetzt.

e)     Die 13. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.

 

 


Frau Lammers nimmt Bezug auf die Sitzungsvorlage und erläutert diese.

 

Herr Flüchter verliest folgenden


Stimmabgabe: einstimmig