Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Antrag des Imkervereins Havixbeck e. V. auf Anpflanzung von 30 km Hecke innerhalb der Kommunen Billerbeck, Havixbeck und Nottuln wird abgelehnt.

 

Die Durchführung von Maßnahmen zum Natur- und Artenschutz sollen weiterhin bei dem zukünftigen Ausbau von Wirtschaftswegen überprüft werden. Sich ggf. anbietende Maßnahmen sind in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern durchzuführen.

 

Sollten sich in dem Termin mit dem Naturschutzzentrum, der Unteren Naturschutzbehörde sowie der Nachbarkommunen evtl. Projektideen bzw. Maßnahmen ergeben, wird hierüber in der nächsten Sitzung des Bezirks- und Umweltausschusses berichtet.

 

 


 

Herr Lange von der Flurbereinigungsbehörde erläutert ausführlich anhand einer Präsentation (siehe Anhang) die in den letzten Jahren bereits durchgeführten Maßnahmen im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren in den Bereichen Aulendorf und Langenhorst-Temming. Herr Lange betont die wichtige Funktion der Hecken für die Landwirtschaft. Zudem hebt Herr Lange hervor, dass Hecken auf lange Sicht eine ertragssteigernde Wirkung für die Landwirtschaft haben.  

 

Bezugnehmend auf den ursprünglichen Antrag vom Imkerverein Havixbeck e.V. erkundigt sich Herr Peter-Dosch, ob es für die beteiligten Nachbargemeinden Havixbeck und Nottuln ebenfalls ein solches Flurbereinigungsverfahren gegeben habe. Dies wird von Herrn Lange verneint – es wurden keine Anfragen gestellt.

 

Herr Lange führt weiterhin aus, dass die Hecken heutzutage geschützt sind – im Flurbereinigungsverfahren darf kein Baum (§ 34 Flurbereinigungsgesetz) ohne Behördengenehmigung beseitigt werden. Die Hecken sind durch § 39 Landesnaturschutzgesetz geschützt. Zudem werden Hecken bzw. Wildschutzstreifen durch §1 Landesforstgesetz geschützt. 

 

Der Vorsitzende Herr Flüchter betont die positive Entwicklung durch die Flurbereinigung. Er fragt nach, ob weitere Maßnahmen in Absprache mit den Grundstückseigentümern / Landwirten auf kommunaler Ebene mit relativ geringem Aufwand möglich wären. Herr Lange verneint dieses und betont, dass die Flurbereinigungsbehörde nur dann tätig werden kann, wenn konkrete Anfragen gestellt werden.

 

Frau Dirks fasst die Voraussetzungen für weitere Maßnahmen zusammen - benötigt werden Menschen, Knowhow, Geld und Flächen.

 

Herr Kösters plädiert nochmals für das freiwillige Engagement der Landwirte und betont die Unterstützung der Verwaltung im Rahmen vorhandener Möglichkeiten.

 

Im Gegensatz dazu betonen Frau Rawe und Frau Bosse nochmals, dass es wichtig ist, jetzt anzufangen und mögliche LEADER-Programme anzustreben.

 

Herr Flüchter stellt abschließend fest, dass es nunmehr drei Anträge gibt.

 

Zunächst die Abstimmung über den reduzierten Antrag:

 

 

1.              Antrag Frau Bosse:

Es wird angestrebt, eine Anpflanzung von 10 km Hecke auf Billerbecker Boden durchzuführen.

 

 

Stimmabgabe:                                 Ja                           Nein                      Enthaltung

CDU                                                                                                       5

Bündnis90/Die Grünen                 3

SPD                                                                       2

FDP                                                                                                       1

 

Dem Antrag wird nicht entsprochen.

 

 

2.              Antrag Bündnis 90/Die Grünen – Frau Rawe

 

“Die Stadt Billerbeck pflanzt in den nächsten 10 Jahren 5 km Hecken im Außenbereich des Stadtgebietes.

Zunächst werden städtische Flächen die für solche Anpflanzungen in Frage gekommen gesucht, z.B. Flächen die im Zuge des Interessenten-Vermögens an die Stadt Billerbeck gefallen sind oder Wege, die im Zuge des Wirtschaftswegekonzeptes der Stadt Billerbeck als wegfallend klassifiziert worden sind.

Sollten hierüber nicht genügend Flächen zusammenkommen werden Flächen getauscht, gepachtet oder erworben.

Begonnen wird mit Flächen außerhalb der Flurbereinigungsverfahren Temming/ Langenhorst und Aulendorf, da dort durch die Flurbereinigungsverfahren schon gezielt Hecken zur Förderung der Artenvielfalt angepflanzt wurden. Hecken, die im Verlauf der oben genannten Flurbereinigungsverfahren noch gepflanzt werden, zählen nicht zu den 5 km.

Im Zuge der nächsten Leader-Förderungsperiode wird versucht ein Heckenprogramm zu initialisieren. Sollte dies gelingen, werden die dadurch entstehenden Hecken in die mindestens 5 km eingerechnet.”

 

Stimmabgabe:                                 Ja                           Nein                      Enthaltung

CDU                                                                                                     5

Bündnis90/Die Grünen                 3

SPD                                                                       2

FDP                                                                                                      1

 

Dem Antrag wird nicht entsprochen.

 

Herr Flüchter verliest den Beschlussvorschlag wie folgt:


Stimmabgabe:

 

Stimmabgabe:                                 Ja                           Nein                      Enthaltung

CDU                                                                      5

Bündnis90/Die Grünen                                                  3                                                           

SPD                                                                                                        2

FDP                                                                       1