Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.


Frau Besecke weist zur Klarstellung darauf hin, dass alle 3 beantragten Hähnchenmastanlagen im Landschaftsschutzgebiet liegen und es sich um gewerbliche Anlagen handele. Im Übrigen habe sie bereits bei den zuletzt beantragten Ställen ausgeführt, dass nach § 35 BauGB im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung Eignungsflächen ausgewiesen werden könnten. In vielen Gesprächen mit der Bezirksregierung sei man aber zu dem Schluss gekommen, dass dies zu einer fatalen Situation führen könne. Bei einer entsprechenden Planung müssten Bereiche festgelegt werden, in denen Ställe errichtet werden können bzw. wo sie ausgeschlossen seien. Aufgrund der Höhe und der Immissionswerte solcher Stallanlagen würden sich einige Flächen ergeben, die als Eignungsflächen ausgewiesen werden könnten und die sich nicht innerhalb der Hoflage, sondern in der freien Landschaft befinden. Ställe in der freien Landschaft wirkten sich nicht nur ungünstig auf das Landschaftsbild aus, sondern eine solche Planung sei darüber hinaus auch schwierig rechtlich zu begründen. Deshalb werde verwaltungsseitig vorgeschlagen, in jedem Einzelfall über eine direkte Steuerung der Standorte Einfluss zu nehmen.

 

Herr Wieling äußert seine Skepsis, dass man hiermit zu einem guten Ergebnis kommen werde. Herr Tauber habe im Bezirksausschuss angeregt, eine grundsätzliche Planung auf den Weg zu bringen, ohne die einzelnen Anträge „im Nacken zu haben“. Er befürchte, dass die Anträge, die noch gestellt werden, noch drastischer ausfallen als die, über die jetzt diskutiert werde. Sicherlich müsse den Landwirten die Möglichkeit gegeben werden, sich in den Bereichen betätigen zu können, nur müsse man in diesem Zusammenhang über Vorrangflächen also Gewerbegebiete reden. Es könne nicht immer über Einzelanträge entschieden werden, diese würden auf Dauer das Landschaftsbild stark verändern. Deshalb müsse eine planerische Ordnung angestrebt werden. Jeder Gewerbetreibende in Billerbeck müsse ja auch in ein Gewerbegebiet. Ihm gehe es nicht darum, Ställe zu verhindern, vielmehr solle den Investoren aufgezeigt werden, wo sie einen Stall errichten können. Auch müsse man nicht befürchten, dass eine Planung viele auswärtige Investoren auf den Plan rufe, diese müssten ja erst einmal an die Flächen heran kommen. Nicht zuletzt stehe die Ansiedlung der großen Ställe im Kontrast zu den Zielsetzungen des ILEK- oder Leader-Prozesses.

 

Herr Mollenhauer macht deutlich, dass die jetzt beantragten Hähnchenmastställe im Gegensatz zu anderen Gewerbebetrieben im Außenbereich privilegiert seien. Bei den Hähnchenmastställen werde es nicht zu einer Lösung wie mit den Windenergieanlagen kommen. Wenn Eignungsbereiche an einer Stelle ausgewiesen werden, seien damit Anlagen an anderer Stelle nicht verhindert, weil die Gründe dargelegt werden müssen, warum sie an anderer Stelle nicht möglich sind. Die Fachbehörden hätten bestätigt, dass es voraussichtlich nicht gelingen werde, eine rechtssichere Planung zu erstellen.

 

Herr Wieling hält dem entgegen, dass immer Begründungen gefunden werden können, weshalb die Natur und die Landschaft geschützt werden müssen. Diese Begründungen seien in der Broschüre zur Regionale und den Erläuterungen zu den ILEK- und Leader-Projekten nachzulesen. Er habe zwar den Ställen, die in Hofnähe errichtet werden sollen, zugestimmt, er könne aber nicht akzeptieren, wenn in Zukunft noch mehr Anlagen beantragt werden.

 

Frau Mollenhauer stellt voran, dass man neben der touristischen Erschließung Billerbecks auch die landwirtschaftliche Prägung  berücksichtigen müsse. Die Sorge, dass künftig immer mehr Anträge gestellt werden, teile sie nicht. Wenn über jeden Antrag einzeln entschieden werde, dann könne man doch immer noch Einfluss nehmen. Hinzu komme, dass die Motivation für die Beantragung der Hähnchenmastställe tlw. auch in dem Generationsproblem liege. Die Ställe könnten ein zweites Standbein der nachfolgenden Generation sein. Zu jedem Stall könne hier entschieden werden, ob er dort hinpasse oder nicht.

 

Frau Besecke erläutert, dass die größten Einflussmöglichkeiten in den Landschaftsschutzgebieten bestünden, außerhalb sei es dagegen schwierig. Hinsichtlich des versagten Einvernehmens zu dem in Aulendorf beantragten Stall gebe es noch keine Rückmeldung seitens der Bezirksregierung.

 

Frau Mönning weist Herrn Mollenhauer darauf hin, dass ein guter gemeinsamer Weg bzgl. der Ausweisung von Windeignungsfeldern gefunden wurde. Deshalb rate sie ihm, die großen Bedenken in diesem Fall über Bord zu werfen.

Der Argumentation von Frau Mollenhauer bzgl. der wirtschaftlichen Interessen und der nachfolgenden Generation hält sie entgegen, dass sie auch die Interessen der Innenstadtbewohner vertrete. In Bezug auf den Tourismus seien Ziele gesetzt worden. Viele Betriebe und Gaststätten in der Innenstadt lebten auch vom Tourismus. Sie dürften in ihrer Existenz nicht gefährdet werden.

 

Herr Krause weist darauf hin, dass die Windkraftanlagen nicht mit Hähnchenmastställen vergleichbar seien. Ein Landwirt habe ursprünglich mit Viehhaltung zu tun und dazu gehörten auch Hähnchen. Der Landwirt habe das Privileg sich an Ort und Stelle erweitern zu können. Auch halte er es für legitim, wenn Landwirte sich wie Unternehmer verhalten. Wenn er die Ställe verhindern könnte, würde er es tun. Herr Mollenhauer und Frau Besecke hätten aber dargelegt, dass es keine rechtlichen Möglichkeiten gebe. Deshalb sei es müßig, sich hierüber zu unterhalten.

 

Herr Becks moniert, dass heute keine Aussage der Bezirksregierung über das versagte Einvernehmen des in Aulendorf beantragten Stalles vorliege. Die Antwort hätte zur Thematik beigetragen. Deshalb sehe er sich außerstande zurzeit weiter über die Anträge zu diskutieren.

 

Herr Kortmann fragt nach, inwieweit es möglich sei, dass mehrere Ställe hintereinander errichtet werden.

 

Frau Besecke erläutert, dass es sich bei allen beantragten Ställen um gewerbliche Anlagen handele. Die Anzahl von 39.900 Hähnchen hänge mit der Umweltverträglichkeitsprüfung zusammen. Bei einer Planung würden gerade die Bereiche der freien Landschaft überplant. In Eignungsflächen würde es dann eine Aneinanderreihung von Ställen geben. Das werde verwaltungsseitig als landschaftlich schlechter angesehen als die Errichtung einzelner Ställe in Hofnähe.

 

Für ihn sei wichtig, wenn er denn schon zähneknirschend zustimme, so Herr Krause, dass der Stall in Hofnähe errichtet werde. Mit dem Hinweis, dass man gesetzliche Grundlagen leider nicht ändern könne, stellt er den Antrag auf Abstimmung.

 

Herr Wieling macht deutlich, dass bis jetzt vernünftig diskutiert worden sei. Es sei unmöglich, mit einem Antrag auf Abstimmung diese Diskussion abzuwürgen.

 

Herr Dübbelde stellt den Beschlussvorschlag des Bezirksausschusses zur Abstimmung.


Stimmabgabe: 6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen