Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.         Dem Wirtschaftsplan 2022, bestehend aus Erfolgs- und Vermögensplan, der Finanzübersicht und dem Stellenplan, wird zugestimmt.

2.         Der Gesamtbetrag der Kredite, die im Wirtschaftsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistungen von Ausgaben in Anspruch genommen werden können, wird auf 1.125.216,00 Euro festgesetzt.

3.         Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 600.000,00 Euro festgelegt.

 

 

 


 

Herr Hein weist auf die zur Verfügung gestellte Sitzungsvorlage hin und erläutert, dass grundsätzlich keine Gebührenerhöhungen im Wirtschaftsplan verankert sind.

Im Abwasserbeseitigungskonzept bislang nicht berücksichtigt wurden die zusätzlichen Aufwendungen für Errichtung eines Rechen, die Sanierung zweier Pumpwerke und die Unterhaltung von Regenrückhaltebecken. Herr Hein weist darauf hin, dass seit 1995 bis heute die Gebühren stabil gehalten wurden. Der Abwassergebühren- Index der Stadt Billerbeck liegt seitdem rd. 40 Prozentpunkte unterhalb der Entwicklung des Verbraucherpreisindex.

Beim Vergleich der Verbindlichkeiten und Sachanlagen - das Vermögen des Abwasserbetriebes einerseits und die Finanzierung über Kredite andererseits kann auch hier gesagt werden, dass auch hier der “Status quo” gehalten werden konnte. Das bilanzielle Vermögen wurde erhalten und die Kredit- Finanzierungsquote wurde verringert, ebenso ein Indiz der guten wirtschaftlichen Lage der kostenrechnenden Einrichtung Abwasserbeseitigung.

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Der Abwasserbetrieb ist somit sehr ausgeglichen aufgestellt.

 

Herr Hein geht darüber hinaus auf die Problematik des Zulaufes der Kläranlage ein. Benötigt wird ein deutlich besserer Rechen (bereits 17 Jahre alt), der mit 160.000 EUR im Wirtschaftsplan auch verankert ist. Das größte Problem stellt die Entsorgung sog. Reinigungs- / Feuchttücher mitsamt des Toilettenpapiers dar. Die Folge sind Verzopfungen in den Pumpen und Rührwerken, so dass sehr oft Wartungsaufwendungen anfallen, um diese zu ziehen und zu reinigen.

 

Die Bürgerschaft soll durch Information, z.B. durch die Presse, auf dieses Problem hingewiesen bzw. sensibilisiert werden. 

 

Auf Rückfrage von Herrn Rose im Hinblick auf mehr Abfall durch einen engmaschigeren Rechen, erklärt Herr Hein, dass dieses tatsächlich mehr Abfall bedeute. Eine Kostenabschätzung für die zusätzliche Abfallentsorgung kann noch nicht gemacht werden.

 

Ebenfalls erkundigt sich Herr Rose nach der Photovoltaikanlage. Herr Hein erörtert, dass die PV-Anlage inkl. Speicher zunächst noch geplant werden muss – eine Förderzusage über 90 % für die Planung liegt bereits vor. Die Photovoltaikanlage kann aufgrund der Südausrichtung auf der Kläranlage optimal ausgerichtet werden. Jede Kilowattstunde kann direkt auf der Kläranlage verwendet werden. Eine Wirtschaftlichkeitsprognose prognostiziert nach 20 Jahren eine Ersparnis von rd. 180.000 EUR – unter Berücksichtigung einer jährlichen Teuerungsrate von 2 % für den Bezug von Strom.

 

Herr Walbaum erkundigt sich, warum eine Speicheranlage beim Klärwerk erforderlich ist. Herr Hein erläutert, dass auf den Kläranlagen ganz andere Lastgänge benötigt werden als in einem privaten Haushalt. Beim Pressen des Klärschlamms oder dem Zufluss von Niederschlagswasser müssen die Pumpen zusätzlich laufen, so dass auf die Speicher, die hohe Leistungen in kurzen Momenten abgeben können zurückgegriffen werden kann.   


Stimmabgabe: einstimmig