Beschlussvorschlag für den Rat:

Mit dem Plankonzept wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Zudem wird eine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB durchgeführt.


Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Ausschussvorsitzende den Architekten der Antragstellerin, Herrn Wessels. 

Herr Wessels stellt die geplante Bebauung in groben Zügen vor, auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage wird verwiesen.

 

Herr Wieling bezeichnet es als erfreulich, dass durch eine private Initiative eine solche Wohnform angestoßen wird. Es sei ja schon einmal überlegt worden, wie die Stadt in diesem Bereich tätig werden könne. Wenn die Bebauung so umgesetzt werden könne, wäre das ein schöner Anfang.

 

Nach einem Hinweis von Frau Dirks erklärt sich Herr Becks für befangen. Er nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Auf Nachfrage erläutert Herr Mollenhauer, dass in einem städtebaulichen Vertrag Zielvorgaben z. B. bzgl. der Verdichtung und der Erweiterung der Grünfläche gemacht werden können.

 

Frau Mönning erkundigt sich, um wie viel höher die Verdichtung auf diesem Grundstück sei.

Frau Besecke teilt mit, dass es sich nicht um eine überproportionale Verdichtung handele.

 

Frau Mönning gibt zu bedenken, dass das „Wohnen über 50“ zwar angestrebt werde, das Alter aber doch ausgetauscht werden könne und dann sei der Sinn des Ganzen in Frage gestellt. Das Alter der Bewohner sollte im städtebaulichen Vertrag festgeschrieben werden. 

 

Herr Mollenhauer erläutert, dass in einem städtebaulichen Vertrag nicht alles geregelt werden könne. Er gehe davon aus, dass auf dem Grundstück das Wohnen über 50 tatsächlich verwirklicht werde. Es werde sicherlich schwierig sein, im Grundbuch abzusichern, dass dort nur Personen ab 50 wohnen dürfen. Im Laufe des Verfahrens werde aber darauf geachtet, dass das was gewollt ist auch umgesetzt wird.

 

Her Wieling führt aus, dass die Wohnanlage so konzipiert ist, dass dort über 50-jährige wohnen können. Dabei könne es durchaus sein, dass sich für ein paar Jahre etwas anderes ergebe, das bringe die Entwicklung so mit sich. Entsprechend starre Vorgaben sollten nicht gemacht werden. Die Planung sollte weiter auf den Weg gebracht werden.


Stimmabgabe: einstimmig