Herr Struffert teilt mit, dass das Flüchtlingsaufnahmegesetz, welches auch eine Kostenerstattungsregelung enthält, letzte Woche in geänderter Fassung veröffentlicht wurde.

Darin sind folgende Änderungen geregelt und somit Empfehlungen von Prof. Lenk umgesetzt worden:

a)    Die monatliche Pauschale für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren wird ab dem 01.01.2021 von 866,00 € auf 875,00 € pro Person angehoben.

b)    Für Flüchtlinge mit negativem Asylverfahren, die nach dem 31.12.2020 vollziehbar ausreisepflichtig geworden sind, wird eine einmalige Pauschale von 12.000,00 € erstattet. Bisher betrug die Erstattung maximal drei Monatspauschalen zu 866,00 €. Für Billerbeck wird noch in diesem Jahr mit einer Nachzahlung von rd. 75.000,00 € gerechnet.

c)    Für sogenannte Bestandsgeduldete, also ausreisepflichtige Personen, die bis zum 31.12.2020 eine Duldung erhalten haben, hat das Land für die Jahre 2021 / 2022 jeweils 175 Mio. Euro und für die Jahre 2023 / 2024 jeweils 100 Mio. Euro vorgesehen. Auf Billerbeck entfallen davon für die ersten beiden Jahre jeweils rd. 122.000,00 € und für die beiden Folgejahre rd. 69.000,00 €

Die Gesamtnachzahlung für das laufende Haushaltsjahr beträgt somit rd. 200.000,00 €