Beschlussvorschlag für den Rat:

1.              Für das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Gewerbegebiet Friethöfer Kamp“ umfasst, wird die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 24, Flurstücke 387 tlw., 388, 541 tlw., 396 tlw. und 403 tlw. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.              Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

3.              Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

4.              Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

5.              Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3      

BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

 


Frau Besecke erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

 

Weitere Wortmeldungen gibt es nicht.


Stimmabgabe: einstimmig