Herr Walbaum beantragt für die anwesenden Bürger und Bürgerinnen das Rederecht gemäß § 27 Nr. 8 der Geschäftsordnung – ausschließlich zu diesem Tagesordnungspunkt zu erteilen.

 

Der Vorsitzende Herr Rose lässt hierüber abstimmen.

 

Stimmabgabe: einstimmig.

 

Herr Vier bedankt sich für das erteilte Rederecht im Ausschuss und auch für alle bisher geführten Gespräche sowohl mit der Bahn als auch mit der Verwaltung. Er betont aber nochmals, dass der ausgeschilderte Fußweg weiterhin sehr viel als Radwegeverbindung genutzt wird und somit die Gefahrenstelle weiterhin Bestand hat.

Herr Vier betont nochmals, dass er die Anlage einer Tor- bzw. Törchenanlage als optimalste Lösung sieht. 

 

Herr Rose begrüßt die Vertreter der DB Bahn Netz (Herrn Schliekmann, Herrn Mört und Frau Stegemann) und erteilt ihnen das Wort.

Anhand einer Präsentation (siehe Anhang) erläutert Herr Schliekmann den aktuellen Zustand des Bahnübergangs und betont, dass die vorhandene Ausstattung des Bahnübergangs Sandweg / Weihgarten den Regeln der Technik entspricht.

 

Auf Rückfrage von Herrn Walbaum führt Herr Schliekmann weiter aus, dass die Standorte der beiden Pfeiftafeln wieder zurückgesetzt werden auf die vorherigen Standorte und somit das Signal früher zu hören sei.

 

Herr Wieland fragt nach, ob und wann eine Überprüfung des Untergrundes im Bereich des Bahnüberganges durchgeführt wird. Herr Schliekmann antwortet, dass dieses alle 4 Monate geschieht. Herr Mört führt weiterhin aus, dass hinsichtlich des Sichtfeldes ebenso die Sträucher regelmäßig zurückgeschnitten werden. Dies geschah zuletzt im Sommer diesen Jahres.

 

Herr Wallbaum bemängelt weiter, dass es nicht nur für körperlich eingeschränkte Menschen hier Schwierigkeiten bei der Überquerung gäbe, sondern für sehbehinderte Menschen ebenso keine Querungs- bzw. Orientierungshilfen vorhanden seien. Er betont, dass es wichtig sei, die Barrierefreiheit und Sicherheit nicht gegeneinander auszuspielen. 

 

Herr Rose fragt nach, ob es für die Beschilderung bei Bahnübergängen Vorgaben gibt, da dort lediglich ein Fußwegschild vorhanden ist.

 

Herr Schliekmann verneint dieses und weist nochmals darauf hin, dass die Möglichkeit einer Toranlage oder sogar Schrankenanlage für einen Bahnübergang nicht vorgesehen sei.

 

Seitens der Verwaltung weist Herr Messing darauf hin, dass eine Torlösung die Barrierefreiheit konterkariert. Kompliziert wird es vor allem dann, wenn die angrenzende Fahrbahnfläche mit in Anspruch genommen werden müsse. Für eine größere bauliche Anlage bestehe in der relativ schmalen Straße ebenso kein Platz.

 

Herr Schulze-Temming fordert die Bahn AG und die Stadt Billerbeck auf, gemeinsam über eine generelle Neugestaltung nachzudenken. Hierzu müssten allerdings zunächst Zuständigkeiten und Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

 

 

Abschließend schlägt Herr Wieland vor, über zwei Anträge abzustimmen:

 

  1. Der Umbau soll entsprechend des Vorschlages der Bahn durchgeführt werden.

 

  1. Die Stadt wird beauftragt, einen Besichtigungstermin zwecks weiteren Ausbaus im Rahmen einer Sonderbahnschau schnellstmöglichst zu vereinbaren – angestrebt wird ein Zeitraum von 3 Monaten. 

 

 

Die Abstimmung zu den Anträgen erfolgt einstimmig.