Beschluss:

 

1.         Dem Wirtschaftsplan 2022, bestehend aus Erfolgs- und Vermögensplan, der Finanzübersicht und dem Stellenplan, wird zugestimmt.

2.         Der Gesamtbetrag der Kredite, die im Wirtschaftsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistungen von Ausgaben in Anspruch genommen werden können, wird auf 1.125.216,00 Euro festgesetzt.

3.         Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 600.000,00 Euro festgelegt.

 

 

 


Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig