Sitzung: 16.12.2021 Rat der Stadt
Vorlage: FBF/0569/2021
Beschluss:
a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnungen
2020 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung
wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeschrieben.
b) In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden
die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überdeckungen aus
den Jahren 2020 i.H.v. 1.010,81 € in der Gebührenbedarfsberechnung 2022
berücksichtigt.
c) Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2022
wird zur Kenntnis genommen.
d) Die 4. Änderung der Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der
Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW wird in der vorliegenden
Fassung beschlossen.
Der Rat fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig