Beschluss:

 

a)     Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2020 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung i. H. v. 5.324,42 € wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)     In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus dem Jahr 2017 anteilig in Höhe von 18.500 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2022 berücksichtigt.

c)      Die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2022 wird zur Kenntnis genommen.

d)     Die Gebühr für die Umstellung von Müllgefäßen bis 240 l wird auf 19,00 € festgesetzt. Die Gebühr für die Umstellung von Müllcontainern (1.100 l) wird auf 36,00 € festgesetzt.

e)     Die 13. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.

 

 

 

 


Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig