Sitzung: 16.12.2021 Rat der Stadt
Vorlage: FBF/0585/2021
Beschluss:
a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung
2020 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung i.
H. v. 5.324,42 € wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich
zugeführt.
b) In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden
die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus
dem Jahr 2017 anteilig in Höhe von 18.500 € entnommen und als Ertrag in der
Gebührenbedarfsberechnung 2022 berücksichtigt.
c) Die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2022 wird
zur Kenntnis genommen.
d) Die Gebühr für die Umstellung von Müllgefäßen bis 240 l wird auf
19,00 € festgesetzt. Die Gebühr für die Umstellung von Müllcontainern (1.100 l)
wird auf 36,00 € festgesetzt.
e) Die 13. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.
Der Rat fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig