Sitzung: 16.12.2021 Rat der Stadt
Vorlage: FBF/0586/2021
Beschluss:
a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation der
Gebührenrechnung 2020 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die
entstandene Überdeckung von 2.052,80 € wird dem bilanziellen Sonderposten für
Gebührenausgleich zugeschrieben.
b) Die Gebührenbedarfsberechnung 2022 wird zur Kenntnis
genommen und beschlossen. Der Gebührensatz je Frontmeter wird auf 1,63 €
festgesetzt.
c) Die 20. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) der Stadt Billerbeck wird in der vorliegenden Fassung
beschlossen.
Der Rat fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig