Beschluss:

 

a)            Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation der Gebührenrechnung 2020 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung von 2.052,80 € wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeschrieben.

b)           Die Gebührenbedarfsberechnung 2022 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der Gebührensatz je Frontmeter wird auf 1,63 € festgesetzt.

c)            Die 20. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Billerbeck wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 

 


Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig