Beschluss:

Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung 2008 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen. Die Straßenreinigungsgebühren bleiben mit 1,33 EUR je Frontmeter unverändert.


Frau Mönning führt an, dass sich einige Bürger bei ihr beschwert hätten, weil bereits ab 6:00 Uhr gefegt werde. Sie fragt nach, ab wann morgens mit der Straßenreinigung begonnen werden dürfe.

Herr Melzner geht davon aus, dass ab 7:00 Uhr begonnen werden dürfe, sagt aber Überprüfung zu.


Stimmabgabe: einstimmig