Beschluss:

a.    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation der Gebührenbedarfsberechnung 2006 wird zur Kenntnis genommen und die sich ergebene Überdeckung von 3.049,00 EUR wird gem. § 6 Abs. 2 KAG zum Ausgleich in die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2008 einbezogen und damit an die Gebührenpflichtigen weitergegeben.

b.    Auf der Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung verbleibt es bei den bisherigen Gebühren und Tarifen, sodass sich eine Änderung der Gebührensatzung erübrigt.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Umwelt- und Denkmalausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: 25 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme