Beschluss:

Im Verfahren zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig