Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt parallel zu den weiteren Beratungen einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten.

 

 


Frau Besecke erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und deren Anlagen. Im Anschluss hieran findet eine Diskussion über die weiteren Nutzungsmöglichkeiten statt.

 

Herr Brall nimmt Bezug auf die Auftaktveranstaltung am 28.10.2021 und fragt nach, ob es richtig sei, dass keine Wohnnutzung an dieser Stelle gewünscht werde.

Frau Besecke entgegnet, dass dies keinesfall korrekt ist, sondern eher eine gewerbliche Nutzung kritisch gesehen wird.

Hinsichtlich der Errichtung von Wohnungen müssen allerdings der Stellplatzbedarf auf dem Grundstück sowie die Lärmimmissionen auf Grund der Kreuzungslage berücksichtigt werden müssen.

Zudem betont Herr Brall, dass die Erhaltung des Vorderbaus kennzeichnenden Charakter hat und in die Planung miteinbezogen werden solle. Frau Besecke weist darauf hin, dass die Nutzung des Gebäudes sinnvoll sein sollte (Vermeidung der Nutzung als Lagerfläche).

 

Herr Peter-Dosch stimmt Herrn Brall zu und betont, dass auch er für den Erhalt des Gebäudes plädiert, da sich dieses in exponierter Lage befindet und die Erinnerungskultur (Sinnbild für das Ehrenamt) so aufrecht erhalten werden solle. Darüber hinaus gibt er zu bedenken, dass ein Abriss sowie Neubau eine enorme CO 2-Last bedeute. Die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens sei dennoch anzustreben, um die Folgenutzung zu sichern.

Frau Besecke entgegnet, dass eine Sicherung des Bestandsgebäudes möglich sei und die Durchführung eines offenen Wettbewerbsverfahrens eine Herausforderung sei. Frau Dirks stimmt zu und halt die Durchführung eines Investorenverfahrens mit kreativen Köpfen für durchaus denkbar.

 

Herr Wieland äußert sich dahingehend, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes anzustreben sei und betont, dass zunächst Vorschläge erarbeitet werden müssen, die in beide Richtungen offen bleiben (Erhalt des vorderen Gebäudes ja / nein).

 

Frau Besecke erörtert, dass für eventuell folgende Wettbewerbsverfahren Kriterien seitens der Stadt festgelegt werden können bzw. sogar müssen – hierfür müssten vorher die Prioritäten festgelegt werden.

 

Herr Schulze Temming erklärt, dass das Argument der CO 2-Belastung in seinen Augen kein Gewicht habe, da das Gebäude alt und die Wärmedämmung heutzutage einen wesentlich höheren Standard habe. Eine Wohnbebauung auf diesem Grundstück befürwortet er ebenso. 

 

Ebenso befürwortet Herr Flüchter eine Wohnnutzung auf diesem Grundstück und nennt als Ziel, soziale Komponenten zu berücksichtigen, d.h. bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

 

Anschließend meldet sich Herr Groll zu Wort und weist auf seinen besonderen Bezug zum Feuerwehrgerätehaus hin. Er kritisiert den Wunsch nach Erhalt des Gebäudes, da eine Sanierung erhebliche Kosten verursachen würde und das Gebäude aufgrund seiner Optik als Denkmal für das Ehrenamt nicht erhaltenswürdig sei. Der Neubau sozialer Wohnungseinheiten solle angestrebt werden.

 

Frau Dirks bekräftigt, dass kleinere bezahlbare Wohnungen durchaus fehlen.

 

Vor dem Hintergrund sich noch ein besseres Bild des Gebäudes machen zu können, schlägt Herr Brall vor, einen Ortstermin zu vereinbaren, worauf Herr Rose betont, dass das Gebäude Jedem bekannt sei und dies für den heutigen Beschlussvorschlag keine Relevanz habe. Ebenso betont Frau Besecke nochmals, dass es sich lediglich um einen Bebauungsplanentwurf handele, der “offen” bleibt und weitere Beratungen durchaus möglich seien. Der Vorteil seitens der Verwaltung werde darin gesehen, die erforderlichen FFH- und Artenschutzprüfung frühzeitig auf den Weg zu bringen und die Öffentlichkeit in die frühzeitige Beteiligung mit einbeziehen zu können. 

 

Herr Sommer kritisiert, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens grundsätzlich Festsetzungen beinhalte und man vermeiden sollte, den 2. Schritt vor dem 1. Schritt zu machen.

 

Ein weiteres Mal betont Frau Besecke, dass der formulierte Beschlussvorschlag offen gestaltet ist und Erörterungen / Vorschläge / Ideen weiterhin vorgetragen werden können. Die Verwaltung müsse jedoch kurzfristig tätig werden (Gutachten) und werde im Folgenden Nutzungsschablonen für das Grundstück erarbeiten.

 

Auf Herrn Wielands Nachfrage bestätigt die Verwaltung, dass auch das Bodengutachten parallel durchgeführt werden soll.

 

Herr Rose weist darauf hin, dass diese Prüfungen noch erfolgen werden und verliest den Beschlussvorschlag.  


Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

 

 

Bündnis90/Die Grünen

1

2

 

SPD

2

 

 

FDP

1