Herr Nowak macht deutlich, dass entgegen des Beschlussvorschlages des Fachausschusses eine Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen werden sollte, um Rechtssicherheit zu schaffen. Viele Osterfeuer würden nicht nur als traditionelles Osterfeuer entfacht, sondern um Materialien zu verbrennen. Um dem nachgehen zu können, sei der Erlass einer Satzung der richtige Weg. Deshalb appelliere er an alle, nicht dem Beschlussvorschlag des Ausschusses, sondern dem Verwaltungsvorschlag zu folgen.

 

Herr Wiesmann weist darauf hin, dass es bereits eine Satzung gebe, in der das Verbrennen von Schlagabraum geregelt sei. Diese halte er für völlig ausreichend.

 

Herr Tauber hält Herrn Wiesmann entgegen, dass es sich um zwei völlig unterschiedliche Rechtsgrundlagen handele. Außerdem könnten mit dem Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung kostenträchtige Fehleinsätze der Feuerwehr vermieden werden. Die Verwaltung habe eine pragmatische Lösung vorgeschlagen.

 

Insbesondere durch das Ausfüllen des Formulars entstehe mehr Bürokratie, so Herr Wiesmann. Über Jahrzehnte hätten ohne Probleme die Dinge auf kurzem Weg telefonisch geklärt werden können. Im Übrigen sei die Anzahl der Osterfeuer sei Jahren rückläufig.

 

Herr Fehmer kann nicht nachvollziehen, dass Billerbeck als einzige Gemeinde eine Ordnungsbehördliche Verordnung zum Abbrennen von Osterfeuern erlassen will. Er wolle keine Mehrbelastung für die Bürger und Fehleinsätze der Feuerwehr habe es bisher nicht gegeben.

Weiter gebe er zu bedenken, dass nach seiner Meinung die Geschäftsordnung und die Hauptsatzung bzw. die Gemeindeordnung dem Vorgehen der Bürgermeisterin entgegenstehen. Er bitte die Verwaltung um Prüfung, ob die Bürgermeisterin im Rahmen ihrer Organisationshoheit eine schriftliche Anzeige der Osterfeuer einführen könne.

 

Herr Nowak hält dem entgegen, dass die Überwachung von Osterfeuern Aufgabe der Verwaltung und nicht des Rates sei. Der Rat habe die Aufgabe, Satzungen zu beschließen. Und um die Arbeit der Verwaltung zu erleichtern, stelle er den Antrag, eine Ordnungsbehördliche Verordnung zu erlassen.

 

Herr Faltmann lässt zunächst über den Antrag des Herrn Nowak, eine Ordnungsbehördliche Verordnung zu erlassen, abstimmen, da dies der weitergehende ist. Der Antrag wird mit 11 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Dann lässt Herr Faltmann über den Beschlussvorschlag des vorberatenden Ausschusses abstimmen, der den Beschlussvorschlag der Verwaltung und den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung abgelehnt habe.

Diesem Vorschlag wird mit 15 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen zugestimmt.