Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Billerbeck ermächtigt die Bürgermeisterin alle Aufträge für die erforderlichen Arbeiten, für die Maßnahmen „Einbau von Lüftungsanlagen an drei Schulstandorten“ nach erfolgten Ausschreibungen an die jeweiligen mindestbietenden Unternehmen zu vergeben, sofern sie im Rahmen der ermittelten Kosten liegen (das Ausschreibungsergebnis nicht über 10 % der Kostenberechnung liegt).

 

 


Frau Dirks nimmt Bezug auf die vorangegangenen Beratungen im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss und erläutert den Sachverhalt kurz. Rückfragen seitens der Ausschussmitglieder ergeben sich nicht.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig