Beschluss:

 

 

1.         Die Verwaltung wird beauftragt sich für die Ermöglichung der Darstellung einer entsprechenden gewerblichen Baufläche im Flächennutzungsplans einzusetzen.

2.         Auf Grundlage des Plankonzeptes werden, sobald eine Aussicht auf Erfolg besteht, Planentwürfe erarbeitet. Mit dem Antragsteller wird ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme geschlossen.

3.         Mit den Planentwürfen wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

 

 


 

Frau Dirks nimmt Bezug auf die Vorberatungen der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 22.02.2022 und erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage zusammenfassend.

 

Der Rat fasst folgenden  


Stimmabgabe: einstimmig