Beschlussvorschlag für den Rat:

 

·         Als neue Prioritätenliste zum Ausbau von Wirtschaftswegen wird die im Sachverhalt beigefügte Liste festgelegt.

·         Die ersten Wege der bisherigen Prioritätenliste, konkret die Wege WW 612 Pollecker Weg Teil 1, WW 612 Pollecker Weg Teil 2 und der WW 313 Gärtnereisiedlung sind der neuen Prioritätenliste voranzustellen und unter Berücksichtigung von Förder- und Haushaltsmitteln sowie von Anliegeranteilen auszubauen.

·         Der Förderantrag wird aufrechterhalten und bei Vorliegen eines positiven Förderbescheids sind die erforderlichen Leistungen auszuschreiben.

·         Sobald die Wege der bisherigen Prioritätenliste, konkret die Wege WW 612 Pollecker Weg Teil 1, WW 612 Pollecker Weg Teil 2 und der WW 313 Gärtnereisiedlung ausgebaut sind greift die neue Prioritätenliste.

·         Sollten zu erbringende Anliegeranteile nicht erbracht werden, sind die entsprechenden Wirtschaftswege in ihrer Priorität zurückzustellen und es wird weiter nach Liste verfahren.

 

 

 


 

 

Herr Holthausen erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und weist darauf hin, dass es sich beim Beschlussvorschlag um einen Vorratsbeschluss handelt. Die Festlegung der Prioritätenliste ist erforderlich, um auch in den kommenden Jahren zeitnah auf etwaige Förderkulissen reagiert werden kann.

 

Im Anschluss stellt Herr Dettmann anschaulich anhand einer Präsentation (s. Bürgerinformationssystem) die derzeitige Situation der verschiedenen Wirtschaftswege vor. Die Hauptproblematik liegt in der Straßenbreite der unterschiedlichen Wege. Diese wird falls in der Örtlichkeit darstellbar, auf ca. 3,50 m erweitert, da die landwirtschaftlichen Geräte in den letzten Jahren erheblich „gewachsen“ sind.

Des Weiteren stellt an vielen Wegesrändern die Entwässerung ein Problem dar - dieses müsse vorrangig beim Ausbau mit berücksichtigt werden.

 

Auf die Frage von Herrn Flüchter hinsichtlich der Kompensation, der für den Ausbau benötigten Flächen, führt Herr Holthausen aus, dass die Eigentumsverhältnisse sowie die Ausgleichsmaßnahmen vorher abgestimmt werden.

 

Anschließend erkundigt sich Herr Kösters, ob die Pflasterung im Bereich der Gärtnereisiedlung zukünftig erhalten werden kann. Hierauf antwortet Herr Dettmann, dass zunächst die Tragfähigkeit des Unterbaus geprüft werden müsse und anschließend Schotter und eine Asphaltschicht beabsichtigt sind.

 

Anschließend erkundigt sich Herr Kösters, ob die Pflasterung im Bereich der Gärtnereisiedlung zukünftig erhalten werden kann. Hierauf antwortet Herr Dettmann, dass zunächst die Tragfähigkeit des Unterbaus geprüft werden müsse und anschließend Schotter und eine Asphaltschicht beabsichtigt sind.

 

Herr Schulze Temming fragt nach, ob es hinsichtlich der sich anbahnenden Förderung für Wege welche im Innenbereich gem. KAG abgerechnet werden, auch Überlegungen zur Entlastung im Außenbereich gibt?

 

Herr Holthausen führt aus, dass derzeit lediglich ein Antrag der Fraktionen CDU und FDP für den Düsseldorfer Landtag bekannt ist. Demnach beabsichtigen die Koalition in NRW die bisherige Förderkulisse auszuweiten. Dem Antrag der Koalition entsprechend, sollen Wege im Innenbereich, welche ab 2020 ausgebaut wurden, zu 100 % über Landesfördermittel refinanziert werden, sodass eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Innenbereich entfallen kann. Bislang gibt es eine 50 %-ige Kostenerstattung via Förderung durch das Land NRW. Insgesamt sind allerdings trotz langer Laufzeit nur ca. 11 von möglichen 67 Mio. € abgerufen worden.

 

Herr Holthausen teilt mit, dass die Diskussion im Landtag abgewartet werden muss, bevor hieraus Schlüsse für die Beitragsgestaltung im Billerbecker Außenbereich gezogen werden können. Zudem teilt Hr. Holthausen mit, dass der für den Außenbereich gefundene Kompromiss in Billerbeck nicht im Zusammenhang mit etwaigen KAG Beiträgen steht. Letztlich teilt Herr Holthausen ebenfalls mit, dass der in Düsseldorf vorliegenden Antrag aus kommunaler Sicht zu einer doppelten Arbeitsbelastung führt, da Beiträge im Innenbereich nach wie vor berechnet werden müssen und in einem zweiten Schritt dann ein Förderantrag gestellt werden muss. Schlussendlich stellt sich auch die Frage, wie verfahren werden soll, wenn die 67 Mio. € für ganz NRW verbraucht sind.

 


Stimmabgabe: einstimmig