Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Billerbeck schließt sich der vorgenannten Resolution an.

 


 

Frau Dirks bedankt sich bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Initiative, alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Billerbeck zu einer ersten Mahnwache am 24.02.2022 einzuladen. Teilgenommen haben Vertreteter aller Fraktionen  - hieraus habe sich dann auch der Gedanke, eine Resolution zu verfassen, ergeben.

Frau Dirks verliest den Text der Resolution (s. Anlage).

 

Die Bürgermeisterin teilt mit dass die Hilfsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Billerbeck unglaublich groß sei - sie wollen nicht nur Wohnungen und Wohnraum zur Verfügung stellen, sondern bieten auch ehrenamtliche Tätigkeiten wie zum Beispiel Spenden sammeln, Kochen,
etc an. Die Angebote müssen nun gesammelt und koordiniert werden, damit die Stadt Billerbeck gut vorbereitet auf die Ankunft der Flüchtlinge sei.
Herr Struffert erörtert, dass die Schwierigkeiten darin liegen, dass momentan eine genaue Planung schwierig sei, da nicht bekannt ist, wie viele Flüchtlinge tatsächlich kommen.

 
Ein wichtiges Instrument für die Zuführung und Verteilung der Flüchtlinge ist die sogenannte EU Massenzustrom Richtlinie, die in Kraft gesetzt werden soll. Grundsätzlich gibt es zurzeit für finanziell hilfebedürftige Personen noch kein Leistungsrecht, das heißt zurzeit gelten weder die Vorschriften des Asylbewerberleistungsgesetzes noch die Vorschriften gemäß Sozialgesetzbuch – 2. Buch (SGB II). Leichter wird es, wenn die vorgenannte Richtlinie in Kraft gesetzt ist. Dann könne man über das Aufenthaltsgesetz auch für Bedürftige einen legalen Aufenthalt schaffen mit der Folge, dass die Personen die Erlaubnis erhalten, hier zu wohnen und dann zumindest Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten können. Darüber hinaus prüft das Bundesarbeitsministerium, ob nicht ein direkter Zugang zum SGB II geschafft werden kann – abschließend gibt es aber noch keine Regelungen.

Auch Herr Struffert bedankt sich für die große Hilfsbereitschaft der Billerbecker Bürger und führt aus, dass die Angebote sortiert und konkretisiert werden müssen. Zum Beispiel ist es bei der Zurverfügungstellung von Unterkünften wichtig zu wissen, für welchen Zeitraum das Angebot gilt.
Darüber hinaus hat die Stadt Billerbeck bereits in den letzten Tagen Vorbereitungen getroffen, im leerstehenden Gebäude der Feuerwehr Unterkunftsmöglichkeiten einzurichten.

Sollte die o.g. Richtlinie nicht zustandekommen, kann die Grundversorgung dennoch gem. SGB 12 sichergestellt werden. Die ärztliche Versorgung ist hierdurch ebenso abgedeckt.

Weitere Informationen können auf der Seite des Kreises Coesfeld eingesehen und abgerufen werde unter https://www.kreis-coesfeld.de .

 

Abschließend erinnert Herr Struffert daran, dass neben den Flüchtlingen aus der Ukraine auch anerkannte Asylbewerber und afghanische Ortskräfte in den städtischen Unterkünften untergebracht sind beziehungsweise der Stadt noch zusätzlich zugewiesen werden und untergebracht werden müssen. Auch hier wird eigener Wohnraum benötigt, damit die weitere Integration fortgeführt werden kann.

 

Da der Flüchtlingsstrom überwiegend aus Frauen und Kindern bestehe, weist Frau Dirks darauf hin, dass ein erhöhter Bedarf an Kindergartenplätzen bzw. Grundschulklassen erforderlich wird.

Herr Struffert ergänzt, dass auch hier der Kreis Coesfeld prüft, die Kindergartenplätze zu erweitern bzw. die Kindergartenbedarfszahlen nochmals zu überarbeiten.


Frau Pawliczek erkundigt sich, ob es richtig sei, dass im Rahmen der EU-Richtlinien der Aufenthaltsstatus zunächst auf 3 Jahre befristet wird und den Flüchtlingen eine Arbeitserlaubnis erteilt werden solle.

Herr Struffert erläutert, dass die Erteilung einer Arbeitserlaubnis zunächst vom Bundesarbeitsministerium geprüft werde und für die Dauer des Aufenthaltsstatuses die v.g. EU-Massenzustromrichtlinie abgewartet werden müssen. Im Rahmen des § 24 Aufenthaltsgesetzes ist ein Aufenthalt bis zu maximal zwei Jahren geregelt.


Frau Spallek bittet um Informationen hinsichtlich der Krankenversicherung für Flüchtlinge. Herr Struffert führt aus, dass es keine grundsätzliche gesetzliche Krankenversicherung für Flüchtlinge und Asylbewerber gibt – dies sei schon vor Jahren auch auf Bundesebene gescheitert. Sichergestellt wird aber auf jeden Fall die sogenannte medizinisch erforderliche Versorgung bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen.

 

Frau Hüwe weist darauf hin, dass etliche Organisationen angefragt hatten, bei welchen Sachen unterstützt werden kann - zum Beispiel auch bei rechtlichen Angelegenheiten oder bei Übersetzungen usw. Die Frage sei nun, wird dieses von den Organisationen an die Städte weitergeleitet wird oder macht es Sinn, dass die Bürger und Bürgerinnen hier auch nochmal sich separat an die Stadt wenden.

 
Herr Struffert und Frau Dirks betonen, dass sich gerne alle Freiwilligen bei der Stadt melden können. Gerade im Hinblick auf die Verständigung sei die Mitarbeit von Dolmetschern für die ukrainische Sprache oder russisch sprechenden Personen sehr hilfreich.

 
Frau Köhler erkundigt sich nach der Belegung der städtischen Unterkünfte. Herr Struffert bestätigt, dass diese Unterkünfte theoretisch auch belegt werden können. Allerdings sieht er bei der Belegung der klassischen Unterkünfte insofern Probleme, da diese überwiegend von alleinstehenden jungen Männer belegt sind und die zu erwartenden Flüchtlinge überwiegend Frauen mit Kindern sein werden.

 
Herr Rampe spricht die zu beachtende psychische Belastung der Frauen und Kinder an. Herr Struffert führt aus, dass es auch aus diesem Grunde angestrebt sei, die Flüchtlinge nach dem SGB II zu beurteilen, da dann auch ein kompletter Versicherungsschutz bestehe und nicht nur für die Akutversorgung.


Frau Dirks schließt diesen Punkt mit dem Hinweis weiter über die Entwicklungen zu berichten.  


Stimmabgabe: einstimmig