Sitzung: 03.03.2022 Rat der Stadt
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Billerbeck schließt sich der vorgenannten Resolution an.
Frau Dirks bedankt sich bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Initiative, alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Billerbeck zu einer ersten Mahnwache am 24.02.2022 einzuladen. Teilgenommen haben Vertreteter aller Fraktionen - hieraus habe sich dann auch der Gedanke, eine Resolution zu verfassen, ergeben.
Frau Dirks verliest den Text der Resolution (s. Anlage).
Die Bürgermeisterin teilt mit dass die
Hilfsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Billerbeck unglaublich
groß sei - sie wollen nicht nur Wohnungen und Wohnraum zur Verfügung stellen,
sondern bieten auch ehrenamtliche Tätigkeiten wie zum Beispiel Spenden sammeln,
Kochen,
etc an.
Die Angebote müssen nun gesammelt und koordiniert werden, damit die Stadt
Billerbeck gut vorbereitet auf die Ankunft der Flüchtlinge sei.
Herr
Struffert erörtert, dass die Schwierigkeiten darin liegen, dass momentan eine
genaue Planung schwierig sei, da nicht bekannt ist, wie viele Flüchtlinge
tatsächlich kommen.
Ein wichtiges Instrument für
die Zuführung und Verteilung der Flüchtlinge ist die sogenannte EU
Massenzustrom Richtlinie, die in Kraft gesetzt werden soll. Grundsätzlich gibt
es zurzeit für finanziell hilfebedürftige Personen noch kein Leistungsrecht,
das heißt zurzeit gelten weder die Vorschriften des
Asylbewerberleistungsgesetzes noch die Vorschriften gemäß Sozialgesetzbuch – 2.
Buch (SGB II). Leichter wird es, wenn die vorgenannte Richtlinie in Kraft
gesetzt ist. Dann könne man über das Aufenthaltsgesetz auch für Bedürftige
einen legalen Aufenthalt schaffen mit der Folge, dass die Personen die
Erlaubnis erhalten, hier zu wohnen und dann zumindest Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhalten können. Darüber hinaus prüft das
Bundesarbeitsministerium, ob nicht ein direkter Zugang zum SGB II geschafft
werden kann – abschließend gibt es aber noch keine Regelungen.
Auch Herr Struffert bedankt sich für die große Hilfsbereitschaft der
Billerbecker Bürger und führt aus, dass die Angebote sortiert und konkretisiert
werden müssen. Zum Beispiel ist es bei der Zurverfügungstellung von
Unterkünften wichtig zu wissen, für welchen Zeitraum das Angebot gilt.
Darüber hinaus hat die Stadt
Billerbeck bereits in den letzten Tagen Vorbereitungen getroffen, im
leerstehenden Gebäude der Feuerwehr Unterkunftsmöglichkeiten einzurichten.
Sollte die o.g. Richtlinie nicht zustandekommen, kann die
Grundversorgung dennoch gem. SGB 12 sichergestellt werden. Die ärztliche
Versorgung ist hierdurch ebenso abgedeckt.
Weitere Informationen können auf der Seite des Kreises Coesfeld
eingesehen und abgerufen werde unter https://www.kreis-coesfeld.de .
Abschließend erinnert Herr Struffert daran, dass neben den Flüchtlingen
aus der Ukraine auch anerkannte Asylbewerber und afghanische Ortskräfte in den
städtischen Unterkünften untergebracht sind beziehungsweise der Stadt noch
zusätzlich zugewiesen werden und untergebracht werden müssen. Auch hier wird
eigener Wohnraum benötigt, damit die weitere Integration fortgeführt werden
kann.
Da der Flüchtlingsstrom überwiegend aus Frauen und Kindern bestehe,
weist Frau Dirks darauf hin, dass ein erhöhter Bedarf an Kindergartenplätzen
bzw. Grundschulklassen erforderlich wird.
Herr Struffert ergänzt, dass auch hier der Kreis Coesfeld prüft, die
Kindergartenplätze zu erweitern bzw. die Kindergartenbedarfszahlen nochmals zu
überarbeiten.
Frau Pawliczek erkundigt sich,
ob es richtig sei, dass im Rahmen der EU-Richtlinien der Aufenthaltsstatus
zunächst auf 3 Jahre befristet wird und den Flüchtlingen eine Arbeitserlaubnis
erteilt werden solle.
Herr Struffert
erläutert, dass die Erteilung einer Arbeitserlaubnis zunächst vom
Bundesarbeitsministerium geprüft werde und für die Dauer des
Aufenthaltsstatuses die v.g. EU-Massenzustromrichtlinie abgewartet werden
müssen. Im Rahmen des § 24 Aufenthaltsgesetzes ist ein Aufenthalt bis zu
maximal zwei Jahren geregelt.
Frau Spallek bittet um
Informationen hinsichtlich der Krankenversicherung für Flüchtlinge. Herr
Struffert führt aus, dass es keine grundsätzliche gesetzliche
Krankenversicherung für Flüchtlinge und Asylbewerber gibt – dies sei schon vor
Jahren auch auf Bundesebene gescheitert. Sichergestellt wird aber auf jeden
Fall die sogenannte medizinisch erforderliche Versorgung bei akuten
Erkrankungen oder Verletzungen.
Frau Hüwe weist darauf hin, dass etliche Organisationen angefragt
hatten, bei welchen Sachen unterstützt werden kann - zum Beispiel auch bei
rechtlichen Angelegenheiten oder bei Übersetzungen usw. Die Frage sei nun, wird
dieses von den Organisationen an die Städte weitergeleitet wird oder
macht es Sinn, dass die Bürger und Bürgerinnen hier auch nochmal sich separat
an die Stadt wenden.
Herr Struffert und Frau Dirks
betonen, dass sich gerne alle Freiwilligen bei der Stadt melden können. Gerade
im Hinblick auf die Verständigung sei die Mitarbeit von Dolmetschern für die
ukrainische Sprache oder russisch sprechenden Personen sehr hilfreich.
Frau Köhler erkundigt sich nach
der Belegung der städtischen Unterkünfte. Herr Struffert bestätigt, dass diese
Unterkünfte theoretisch auch belegt werden können. Allerdings sieht er bei der
Belegung der klassischen Unterkünfte insofern Probleme, da diese überwiegend
von alleinstehenden jungen Männer belegt sind und die zu erwartenden
Flüchtlinge überwiegend Frauen
mit Kindern sein werden.
Herr Rampe spricht die zu
beachtende psychische Belastung der Frauen und Kinder an. Herr Struffert führt aus, dass es auch aus diesem Grunde angestrebt sei, die Flüchtlinge nach
dem SGB II zu beurteilen, da dann auch ein kompletter Versicherungsschutz
bestehe und nicht nur für die Akutversorgung.
Frau
Dirks schließt diesen Punkt mit dem Hinweis weiter über die Entwicklungen zu
berichten.
Stimmabgabe: einstimmig