Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

1.            Der Planentwurf wird, wie im Sachverhalt beschrieben, in Bezug auf die zulässigen Gebäudehöhen und die Gestaltung geändert.*

2.            Den Anregungen das Planverfahren nicht weiter zu verfolgen, den Bauhof an einem anderen Standort anzusiedeln, das Baufeld zu verkleinern, das Nutzungsspektrum zu ändern oder den Pflanzstreifen zu verbreitern wird nicht gefolgt. 

3.            Die Stellungnahme der IHK wird zur Kenntnis genommen.

4.            Der Entwurf des Bebauungsplanes wird für die erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) gebilligt. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Parallel wird den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geänderten Teilen gegeben. Außerdem wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

5.            Die Beschlüsse werden ortsüblich bekannt gemacht.

 

* Anmerkung:

Die Traufhöhe wird auf 7 Meter Höhe festgesetzt. Der Bebauungsplanentwurf in der Anlage wurde entsprechend geändert.

 

 


Herr Wentges erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

 

Frau Besecke erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und die Notwendigkeit der Fassung des Beschlussvorschlages, um das Verfahren weiter fortzuführen.

 

Von Seiten der Fraktionen wird deutlich gemacht, dass die Bedenken der Anwohner verständlich seien. Es sei nachvollziehbar, dass die Befürchtung bestünde, dass mit Nachteilen für ihre Grundstücke eintreten könnten.

 

Frau Besecke führt zum Thema Festsetzung der First- und Traufhöhe aus:

Eine Festsetzung bzw. Reduzierung der Firsthöhe auf 7 m ist durchaus möglich. Zu beachten sei hier der Bezugspunkt zur  Straßenoberkante.

 

Hinsichtlich des Thema´s Immissionen und Emissionen erläutert Frau Besecke, dass die Werte des allgemeinen Wohngebietes eingehalten werden müssen. Entscheidend sei aber, welche Belastungen tatsächlich bei den Anwohnern ankommen. Das allgemeine Wohngebiet bleibt somit geschützt.

 

In Bezug auf die Möglichkeit, weitere Fassadenöffnungen zuzulassen, weist Frau Besecke darauf hin, dass hierdurch die Vorgaben für den Immissionsschutz nicht beeinflusst werden.

 

Hinsichtlich der Einsichtnahme auf die Grundstücke der Einwohner führt Frau Besecke aus, dass diese auch durch benachbarte Wohnhäuser entstehen können und stellt klar, dass es kein Anrecht auf Uneinsehbarkeit des Grundstückes gäbe. Hier müssten die Anwohner zum pflanzlichen Selbstschutz greifen.

 

Herr Walbaum weist auf den vor 30 Jahren beschlossenen Bebauungsplan hin und deutet an, dass bereits damals klar gewesen sei, dass die Festsetzung rechtlich nicht einwandfrei sei. Er schlägt eine Bürgerversammlung als Präsenzveranstaltung vor.

 

Frau Besecke erläutert, dass Festsetzungen, die rechtlich nicht korrekt sind, durch die Änderung behoben werden sollen, Wenn die Infektionszahlen geringer wären, könnte eine Öffentlichkeitsversammlung durchgeführt werden.

 

 

Herr Wieland weist darauf hin, dass seitens der Durchführung der 6. Änderung kein zeitlicher Druck besteht und die Durchführung einer Bürgeranhörung sinnvoll sei.

 

Herr Rose lobt den Dialog zwischen der Bürgerschaft und der Verwaltung. Er weist darauf hin, dass die Änderung hinsichtlich sich eventuell ansiedelnder Betriebe auch den Vorteil mit sich bringen würde, Arbeitsplätze und Ausbildungsmöglichkeiten zu bieten.

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

 


Stimmabgabe: einstimmig