Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Planung für den Umbau bzw. die Erweiterung der Mensaküche wird wie vorgestellt beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen weiteren Maßnahmen, wie beschrieben, einzuleiten.

Für das HH-Jahr 2023 werden Haushaltsmittel in Höhe von 380.000,00 € beschlossen.

 

 


Herr Messing erläutert mit Bezug auf den vorangegangenen Ortstermin am heutigen Tag den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

 

Geplant ist zunächst die Umsetzung der Änderungen / Neuerungen im Sozialbereich für die Mitarbeiter. Der technische Ausbau der Mensa (Lüftungs- und Kühltechnik, Strom, etc.) ist für den Sommer 2023 geplant.

 

Die Fraktionen sind sich darüber einig, dass der geplante Ausbau dringend erforderlich ist, wenn auch die Kosten enorm hoch sind.

 

Hinsichtlich der Frage von Frau Calouri hinsichtlich der Anzahl der Schüler, die die Mensa nutzen, in den kommenden Jahren führt Frau Lammers aus, dass es eine Verpflichtung von Seiten der Stadt für das Angebot Ganztagsschule gibt. Ab dem Schuljahr 2025/2026 gibt es sogar einen Rechtsanspruch für die Ganztagesbetreuung im Grundschulbereich. Hierzu soll es auch Förderungen geben – zurzeit streiten Bund und Länder, welche Pauschalen greifen und wie die Finanzierung aussehen soll. Die Maßnahme kann auch bereits dieses Jahr umgesetzt werden, es sind Haushaltsmittel zur Deckung vorhanden. Das „Mehr“ an Auszahlungen für die Gesamtmaßnahme, die nun nötig sind durch die nun vorliegende Kostenschätzung, kann aus der laufenden Liquidität vorfinanziert werden. Allerdings werden die Pauschalen für spätere Jahre nun höher in Anspruch als bei der Haushaltsplanung angenommen. Denn nur durch die Verwendung der Förderungen /Zuwendungen werden die Abschreibungen gegengerechnet und bedeuten damit keine Belastung für spätere Generationen.

 

Sollte die Stadt Billerbeck den Auftrag für den kompletten Umbau dieses Jahr erteilen, ist hierfür Grundvoraussetzung die Erteilung einer Verpflichtungsermächtigung – diese kann im jetzigen Haushalt zur Verfügung gestellt werden.

Für die Jahre 2023 bzw. 2024 rechnet die Kämmerin mit einer Vorsteuerrückzahlung in Höhe von insgesamt 70.000 € aus den geplanten Maßnahmen.

 

  


Stimmabgabe: einstimmig