Herr Hein teilt mit, dass durch die Novelle des Landeswassergesetzes künftig die Fremdwasserbeseitigung und die Beratung des einzelnen Bürgers auf alle Gebührenzahler umgelegt werden könne. Des Weiteren werde die Dichtheitsprüfung, wie sie bereits in der Landesbauordnung verankert ist, bestätigt. Daraus könne man schließen, dass der in Billerbeck frühzeitig beschrittene Weg vollinhaltlich bestätigt werde. Inzwischen gingen viele Gemeinden den gleichen Weg.

 

Ergänzend teilt er mit, dass das allen vorliegende und u. a. von ihm erstellte „Fremdwassersanierungskonzept Billerbeck“ demnächst in einer Fachzeitschrift veröffentlicht werde.