Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Stadt Billerbeck tritt zum 01.07.2022 der Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ bei.

 

Der erforderliche Zeichnung einer einmaligen Finanzanlage in Höhe von 1.000,00 € als Stammkapital wird zugestimmt (§ 4 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“).

 

Die Interessenvertretung im Verwaltungsrat der Anstalt soll über die von den kommunalen Spitzenverbänden benannten Vertreter/innen erfolgen (§ 8 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“).

 

 

 


Herrr Messing erläutert anhand der Sitzungsvorlage die Vorteile für die Stadt Billerbeck.

Es ergeben sich keine Rückfragen oder Wortmeldungen.


Stimmabgabe: einstimmig