Sitzung: 05.04.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: FBZD/0583/2022
Beschlussvorschlag für den Rat:
Die Stadt Billerbeck tritt zum 01.07.2022 der Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ bei.
Der erforderliche Zeichnung einer einmaligen Finanzanlage in Höhe von 1.000,00 € als Stammkapital wird zugestimmt (§ 4 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“).
Die Interessenvertretung im Verwaltungsrat der Anstalt soll über die von den kommunalen Spitzenverbänden benannten Vertreter/innen erfolgen (§ 8 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“).
Herrr Messing erläutert anhand der Sitzungsvorlage die Vorteile für die Stadt Billerbeck.
Es ergeben sich keine Rückfragen oder Wortmeldungen.
Stimmabgabe: einstimmig