Einleitend weist Frau Dirks darauf hin, dass nicht nur die Betreuung und Unterbringung der ukrainischen Flüchtlinge, sondern auch die Betreuung anderer Bedürftiger (z.B. afghanische Ortskräfte) weiterhin und gleichwertig seitens der Stadt verfolgt werde.

 

Herr Struffert führt aus, dass seit dem 09.03.2022 40 Personen aufgenommen wurden und am 06.04.2022 weitere 8 Personen folgen werden – hiervon haben 13 Personen Billerbeck wieder verlassen, weil sie anderweitig untergebracht werden konnten.

Herr Struffert schildert sehr emotionale und schöne Momente, z.B. durch Zusammenführung von Familien.

Die Schwierigkeiten bei der Planung liegen vor Allem daran, dass aktuell niemand genau weiß, wie viel Flüchtlinge tatsächlich den Weg nach Deutschland finden oder bereits gefunden haben.

 

Die Stadt Billerbeck steht laut Verteilstatistik nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, welche durch die Bezirksregierung Arnsberg veröffentlicht wird, bei einem Aufnahmesoll von –59 Personen. Nach der aktuellen Statistik müsste Billerbeck diese Anzahl von Personen noch aufnehmen. Tendenziell geht Herr Struffert davon aus, dass sich diese Zahl noch erhöhen könne, da viele Flüchtlinge bislang noch nicht registriert sind. Die Planung hinsichtlich der Unterbringungsmöglichkeiten orientiert sich somit an der Verteilstatistik, die sich allerdings täglich ändern kann.

Zurzeit ist die Unterbringung der Flüchtlinge vorwiegend durch Gastfamilien gesichert. Diese Situation ist schwierig sowohl für die Gastfamilien als auch für die Flüchtlinge (Sprachbarriere, psychologische Belastung).

Parallel hierzu bemüht sich die Verwaltung, städtische Unterkünfte zu suchen, anzumieten oder sogar zu erwerben und herzurichten. Beim Herrichten der Unterkünfte lobt Herr Struffert die gute, schnelle und kompetente Mitarbeit des Bauhofes.

 

Sollte der Fall eintreten, dass Flüchtlinge von heute auf morgen zugewiesen werden und die Fertigstellung der Unterkünfte nicht abgeschlossen ist, hat der Kreis Coesfeld kreisweite Einrichtungen für die Unterbringung in Seppenrade und Coesfeld (Pictorius Kolleg) errichet – diese Orte sollen allerdings nur der kurzfristigen Unterbringung als Puffer dienen.

 

Des Weiteren teilt Herr Struffert mit, dass zurzeit 10 Kinder (1 Kindergartenkind, 4 Kinder im Grundschulalter und 5 Kinder, die eine weiterführende Schule besuchen könnten) in Billerbeck untergebracht sind. Für die Integration ist eine möglichst schnelle Zuführung zu den verschiedenen Einrichtungen durchaus wichtig, obwohl für die vorgenannten Kinder noch keine Schulpflicht bestehe. Diese würde für die Flüchtlingskinder erst nach erteilter Aufenthaltserlaubnis entstehen. Eine vorherige Aufnahme werde durchaus praktiziert, wenn dieses gewünscht werde.

Abschließend erwähnt Herr Struffert, dass die Kinder teilweise am Online-Unterricht der Ukraine teilnehmen.

 

Hinsichtlich der Integration der Erwachsenen, die ebenso die Sprache erlernen möchten und an Integrationskursen teilnehmen möchten, besteht eine Fördermöglichkeit durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, welches allerdings erst nach erteilter Aufenthaltserlaubnis die Kosten übernimmt. Seitens verschiedener Institutionen wird diesbezüglich eine Vereinfachung des Verfahrens angestrebt.

 

Die Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Übernahme der Krankheitskosten kann im Bedarfsfall zunächst über das Asylbewerberleistungsgesetz abgerechnet werden.

 

Ein weiteres Thema ist die Corona-Pandemie. Nach Angaben von Herrn Struffert sind in der Ukraine lediglich 35 % der Bevölkerung geimpft. Um die Gastfamilien zu schützen, werden regelmäßige Testungen angeboten. Auch der Status anderer Impfungen, z.B. TBC- und Masernimpfung sind in Deutschland Zugangsvoraussetzung für Kindergärten und Schulen. Die erforderlichen Impfungen können ebenso nach dem Asylbewerbegesetz abgerechnet werden.

 

Der Nachweis über bereits verabreichte Impfungen ist für die meisten Flüchtlinge sehr schwierig, da sie entweder die Unterlagen nicht mitnehmen konnten - zudem gibt es in der Ukraine bereits ein digitales Impfregister.

 

Nochmals betont Herr Struffert – bezugnehmend auf die Einleitung von Frau Dirks – das es in Billerbeck nicht ausschließlich Ukraine-Flüchtlinge gibt und am 06.04.2022 ein weiterer Termin des Netzwerkes Flüchtlingsarbeit ansteht.

 

Auf Nachfrage von Frau Hüwe, wie mit unbegleiteten, allein reisenden Kinder umgegangen werde und wie dort die Hilfsangebote aussehen, führt Herr Struffert aus, dass bislang keine minderjährigen allein reisende Kinder in Billerbeck angekommen seien. Wäre dieses der Fall, läge die Zuständigkeit beim Kreisjugendamt.

Frau Hüwe hinterfragt weiterhin, wie und ob es eine Kinderbetreuung gibt für die Zeit, in der die Mütter z.B. an Deutschkursen teilnehmen. Hierauf antwortet Herr Struffert, dass zunächst die Bedarfe geklärt werden müssen und dann Lösungen angestrebt werden.

 

Frau Pawliczek spricht nochmals die Unterbringungsmöglichkeiten der Stadt Billerbeck an, da die Annahme naheliegt, dass die Unterbringung in Gastfamilien zeitlich begrenzt sei.

 

Herr Struffert erörtert, dass die Stadt dabei sei, Unterbringungsmöglichkeiten für ca. 100 Personen zu schaffen – wie bereits vorher erwähnt – durch Anmieten oder sogar Erwerb von Wohnraum. Eine weitere Notfall-Lösung ist auch weiterhin das alte Feuerwehrgerätehaus – ergänzt Frau Dirks. Seitens der Bevölkerung gibt es einige Angebote von Wohnraum, die dem öffentlichen Wohnungsmarkt bislang nicht zur Verfügung gestanden haben.

 

Auf die Rückfrage von Frau Pawliczek, für welchen Zeitraum die Verpflichtung seitens der Stadt sei, für eine Unterbringung zu sorgen, antwortet Frau Dirks, dass diese Verantwortung nicht begrenzt sei, da es auch ordnungsrechtliche Aufgabe der Stadt Billerbeck ist, die Obdachlosigkeit einer Person zu vermeiden.

 

Herr Lennertz lobt die Solidarität mit allen Bedürftigen, die Arbeit des Sozialamtes und die große Angebotsanzahl von Gastfamilien. Den Gastfamilien dankt er in besonderem Maße.

 

Frau Dirks bestätigt auf Nachfrage von Herrn Jakobi, ob nochmals ein Aufruf gestartet werden solle, um Wohnraum zu finden, dass dieses im Idealfall über die Seite ukraine@billerbeck.de und ein dort hinterlegtes Formular gerne erfolgen solle.