Beschlussvorschlag für den Rat:

 

(vorbehaltlich neuer Erkenntnisse):

Zu dem Vorhaben wir das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

 

 


 

Frau Besecke erläutert anhand der Sitzungsvorlage den eingereichten Bauantrag.

 

Herr Flüchter kritisiert das Vorhaben insofern, dass er die Art der Tierhaltung als sehr befremdlich und bedenklich empfindet und hinterfragt, welche Personen hinter dem Vorhaben - ohne Hofanbindung stehen. Landwirtschaftliche Freiflächen für ein solches, gewerbliches Vorhaben seien definitiv zu wertvoll.

 

Herr Schulze Temming entgegnet, dass bislang alle Billerbecker Betriebe bei ihrer Entwicklung oder auch Neugründung unterstützt worden seien. Es handele sich nicht um einen Gewerbe-, sondern um einen landwirtschaftlichen Betrieb, der durch einen Zusammenschluss mehrerer Billerbecker Bürger gegründet worden ist. Die Voraussetzungen an diesem Standort seien gegeben (Erschließung) und eine abschließende Prüfung erfolge durch den Kreis Coesfeld.

 

Frau Rawe weist auf frühere Beratungen zu diesem Standort hin und betont, dass die Errichtung eines Stalles die Landschaft und das Landschaftsbild maßgeblich beeinträchtige. Die damals aufgeführten Argumente müssten doch auch heute noch Bestand haben. Es ginge nicht darum, zu sagen, die Landwirtschaft kann und soll sich nicht entwickeln, aber die Zugehörigkeit zu einer Hofanlage sollte Grundvoraussetzung sein. Der Standort ist bereits vorbelastet und war in der Vergangenheit auch nicht gewollt – auch nicht von der gemeindlichen Politik. Durch die Errichtung wird die Zersplitterung der Landschaft weiter massiviert und aus diesem Grunde wird seitens der Fraktion der Grünen das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Die Faktoren von damals seien immer noch wichtig.  Mittlerweile würde die Rechtsprechung vielleicht auch anders aussehen.

 

Herr Schulze Temming betont nochmals, dass Billerbecker Familienbetriebe grundsätzlich bei deren Vorhaben zu unterstützen seien. Er weist darauf hin, dass nicht jeder landwirtschaftliche Betrieb die erforderlichen Flächen für die Errichtung in der Nähe seines Hofes habe. Wenn ein Landwirt hiervon abweiche, wird es hierfür Gründe geben – zumal ein zusätzlicher Aufwand (Entfernung zum Stall) hingenommen werden müsse. Hervorgehoben wird ebenso, dass dem Tierschutz in besonderem Maße genüge getan werde, gerade weil es sich um eine Neuerrichtung handele und diese strengen Vorschriften und Kontrollen unterliegt.

 

Herr Kösters erinnert an den damaligen Antrag und die damalige, verloren Klage. Recht und Gesetz sollen beachtet werden und somit das gemeindliche Einvernehmen ausgesprochen werden.

 

Frau Rawe betont nochmals, dass das Recht, das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern in ihren Augen auch gegeben sei und sie aus vorgenannten Gründen dieses Recht ausüben werde. Sie weist auf die Sitzungsvorlage hin, in der seitens der Verwaltung eingeräumt wurde, dass durch dieses Vorhaben die Anbindung an eine Hofstelle umgangen worden ist. Es stellt sich immer noch die Frage, ob es sich hier um einen landwirtschaftlichen Familienbetrieb handele und warum die Errichtung nicht in Nähe zur Hofstelle erfolge.

 

Herr Schulze Temming betont nochmals, dass es sich in diesem Fall um eine Kooperation (GbR) mehrerer Billerbecker Bürger handele.

 

Frau Besecke führt ergänzend aus, dass es bei der Beurteilung des Vorhabens keine Rolle spielen darf, wer den Stall errichtet – wesentlich sei lediglich, dass die Erschließung gesichert sei und keine öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen.

 

Herr Lütke-Enking erörtert, dass nicht alle Hofstellen die erforderlichen Flächen in Hofnähe zur Verfügung haben. Zusätzlich lenkt er den Blick auf den gestiegenen Hähnchenfleischverbrauch in den letzten Jahren und bestätigt, dass dieses ein Markt sei, der wachse. Die Unterstützung aller Betriebe – auch die der Landwirtschaft – sollte hier im Vordergrund stehen.

 

Bezugnehmend auf die Diskussion, wer Betreiber des Stalles ist und die Gesellschaftsform GbR betont der Vorsitzende Herr Wiesmann, dass die Gründung einer Gesellschaft von landwirtschaftlichen Betrieben keine Seltenheit mehr und durchaus üblich ist.

 

Frau Rawe bestätigt nochmals, dass sie nicht grundsätzlich gegen Landwirtschaft oder auch die Errichtung eines Stalles ist, aber nicht an dieser Stelle. Wichtig wäre an diesem Standort, den Landschaftsschutz zu priorisieren. Frau Rawe befürwortet weiterhin, eine rechtliche Prüfung durch den Kreis und/oder die Bezirksregierung.

 

Herr Flüchter stimmt Frau Rawe hinsichtlich des Rechtes, das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern, zu. Wichtig ist eine Überprüfung.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

(vorbehaltlich neuer Erkenntnisse):

 

Zu dem Vorhaben wir das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

Bündnis90/Die Grünen

 

2

 

SPD

 

2