Beschlussvorschlag für den Rat:

 

(vorbehaltlich neuer Erkenntnisse):

 

Zu dem Vorhaben wir das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

 


 

Frau Besecke weist auf die Vorberatungen im Bezirksausschuss hin und erläutert den Sachverhalt.

 

Anschließend erfolgt ein reger Austausch über das „Für“ und „Wider“, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen – ebenso Bezug nehmend auf die Vorberatungen im Bezirksausschuss:

 

Seitens der Fraktion der CDU werden folgende Argumente für das gemeindliche Einvernehmen vorgetragen:

  • Vorhaben ist ein landwirtschaftlicher Betrieb laut geltenden Gesetzen
  • Prüfung / Entscheidung erfolgt durch Bauaufsichtsbehörde
  • Unterstützung aller Billerbecker Betriebe

 

 

Seitens der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen werden folgende Argumente gegen die Erteilung des Einvernehmens vorgetragen:

 

  • Kritik Landwirtschaftsbetrieb, da keine Hofanlage vorhanden ist
  • Beeinträchtigung / Zersplitterung des Landschaftsbildes im Landschaftsschutzgebiet
  • Art und Größe des Stalles bedenklich
  • Vorbelastung des Standortes
  • Abstand zur vorhandenen Bebauung zu gering (Spielplatz, Kirche)
  • Mangelnde Abwägung der öffentlichen Belange / Beteiligung der Bürgerschaft
  • Fehlende Prüfung der Naturschutzbelange / Belastung durch Aerosole

 

Mehrfach wird betont, dass das Recht bestehe, gem. § 35 BauGB das Einvernehmen aus vorgenannten Gründen zu verweigern.

 

 

Seitens der Fraktion der SPD werden folgende Argumente vorgetragen – gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens:

 

  • Vorhaben konterkariert Bestrebungen Bundesregierung zur Erweiterung der Klimaziele / des Klimaschutzes
  • Fleischkonsum muss reduziert werden
  • Wiederbelebung stillgelegter Flächen Ackerflächen zur Nahrungsgewinnung nicht zur Futtermittelgewinnung nutzen
  • Berücksichtigung Meinung der Bürger

 

 

Seitens der Fraktion der FDP werden folgende Argumente – ebenso gegen die Erteilung des Einvernehmens – vorgetragen:

  • Mangelnde Anwohnerbeteiligung hinsichtlich Immissionen / Emissionen
  • Attraktivitätsminderung hinsichtlich Tourismus
  • Allgemeinwohl in den Vordergrund stellen

 

Frau Besecke betont, dass seitens der Landwirtschaftskammer die Bestätigung vorliegt, dass es sich bei dem geplanten Betrieb um einen neuen landwirtschaftlichen Betrieb handelt und somit ausreichend Land zur Verfügung steht, welches diesen Betrieb rechtfertigt.

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen (Erschließung) seien gegeben und die Nachhaltigkeit bzw. Funktionsfähigkeit wurde geprüft. Entscheidend sei die Betrachtung der Fachbehörden bei der Beurteilung der Gutachten etc. . Weiterhin wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Verfahrens erfolgen, in dem berechtigte rechtliche Gründe gegen die Ausführung eingebracht werden können. Nochmals betont Frau Besecke, dass bei einer Neugründung eines landwirtschaftlichen Betriebes nicht vorgegeben sei, welche Gebäude dafür vorhanden sein müssen. Vielmehr müsse der Betrieb auch längerfristig funktionieren.

 

Frau Dirks betont, dass im Rechtsrahmen keine Argumente für die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens vorliegen.

 

Auf Rückfrage von Herr Jakobi hinsichtlich der Futtermittelversorgung erläutert Frau Besecke, dass die Landwirtschaftskammer bestätigt habe, dass ausreichend Ackerflächen für die Herstellung vorgenannter Futtermittelversorgung vorhanden sind.

 

Herr Rose bedankt sich für den regen Austausch und unterstreicht die durchaus kontroversen und emotionalen Betrachtungsweisen.  

 


 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

 

 

Bündnis90/Die Grünen

 

3

 

SPD

 

2

 

FDP

 

1

 

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird somit nicht erteilt.