Zu den Hinweisen von Herrn Hagemann und Frau Mollenhauer, dass die Hecke vor dem leer stehenden Haus am Tiefen Weg in den Bürgersteig hineinwachse teilt Herr Messing mit, dass die Hecke im Wege der per Ordnungsverfügung angedrohten Ersatzvornahme vom städt. Bauhof geschnitten wurde. Die Kosten der Schnittmaßnahme würden dem derzeitigen Eigentümer per Kostenbescheid in Rechnung gestellt. Der Eigentümer habe bereits telefonisch Rechtsmittel gegen die erlassene Ordnungsverfügung angekündigt. Herr Messing weist darauf hin, dass eine Beseitigung ohne die Ordnungsverfügungen rechtswidrig gewesen wäre.