Beschluss:

 

Die nachfolgende Satzung wird beschlossen:

 

Satzung der Stadt Billerbeck vom 03. Mai 2022 über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Welle/Josefstraße“ in der Fassung der Bekanntmachung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Welle/Josefstraße“ vom 30. Juni 2020

 

Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 03. Mai 2022 aufgrund des § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit den §§ 14 und 16 BauGB vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) -in der zurzeit geltenden Fassung- und der §§ 7 und 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) -in der zurzeit geltenden Fassung- folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Welle/Josefstraße“ in der Fassung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Welle/Josefstraße“ vom 30. Juni 2020 wird um ein Jahr verlängert.

§ 2

 

Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Billerbeck in Kraft.

 

 


Frau Dirks erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und nimmt somit weder an einer Beratung noch an der Abstimmung teil.

 

Herr Kösters übernimmt vertretungsweise den Vorsitz. Seitens der Ratsmitglieder erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Der Rat fasst folgenden

 


Stimmabgabe: einstimmig