Sitzung: 03.05.2022 Rat der Stadt
Vorlage: FBZD/0583/2022
Beschluss:
Die Stadt Billerbeck tritt zum 01.07.2022 der Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ bei.
Der erforderlichen Zeichnung einer einmaligen Finanzanlage on Höhe von 1.000,00 € als Stammkapital wird zugestimmt (§ 4 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“).
Die Interessenvertretung im Verwaltungsrat der Anstalt soll über die von den kommunalen Spitzenverbänden benannten Vertreter/innen erfolgen (§ 8 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“).
Frau Dirks weist auf die Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss hin, welcher einstimmig dem Beitritt zugestimmt hat.
Seitens der Ratsmitglieder erfolgen keine Wortmeldungen.
Der Rat fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig