Beschluss:

Die Stadt Billerbeck tritt zum 01.07.2022 der Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ bei.

Der erforderlichen Zeichnung einer einmaligen Finanzanlage on Höhe von 1.000,00 € als Stammkapital wird zugestimmt (§ 4 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“).

Die Interessenvertretung im Verwaltungsrat der Anstalt soll über die von den kommunalen Spitzenverbänden benannten Vertreter/innen erfolgen (§ 8 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“).

 


Frau Dirks weist auf die Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss hin, welcher einstimmig dem Beitritt zugestimmt hat.

Seitens der Ratsmitglieder erfolgen keine Wortmeldungen.

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig