Beschluss:

 

Der von der CDU eingereichte Antrag wird an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 


Herr Lennertz erläutert den gestellten Antrag und schlägt vor, diesen Antrag im Ausschuss zu beraten. Zusätzlich zu den erläuterten Zielen betont, Herr Lennertz, dass ein zusätzlicher, wichtiger Punkt hierbei die Inklusion sein sollte. Er weist auf einen Antrag der SPD (gestellt 2018) hin, welcher bis heute leider noch nicht weiter berücksichtigt wurde. Herr Lennertz schlägt vor, dieses Thema gemeinsam mit der SPD nunmehr neu anzugehen und gemeinsam mit dem Ehrenamt abzustimmen.

 

Frau Calouri fragt nach, um welche Maßnahmen es sich bei dem gestellten Antrag handele.

 

Herr Lennertz erläutert, dass die Schaffung einer zusätzlichen Stelle bei der Stadt Billerbeck im Sozialamt angestrebt werde, um eine Schnittstelle zu schaffen zwischen Ehrenamt, Vereinen und Verwaltung. Welche Aufgaben konkret übernommen werden sollen, müsse noch konkretisiert und gemeinschaftlich erarbeitet werden – ebenso wie die Notwendigkeit. Die Kosten für diese neue Stelle müssten vorab geklärt werden sowie eine Befristung der Stelle und die Findung möglicher Fördertöpfe für den Personalbedarf. Für die Entscheidungsfindung werden vorab fachliche Expertisen zur Beratung im Ausschuss notwendig sein.

Auf Rückfrage von Frau Calouri, ob seitens der CDU Kontakt zum Ehrenamt aufgenommen wurde, bestätigt Herr Lennertz dieses (Gespräch am 13.04.2022) und auf Nachfrage bezüglich eines Leserbriefes, entgegnet Herr Lennertz, dass ihm zu vorgenanntem Leserbrief eine Nachricht vorliege, die ausdrücklich betont, dass der Antrag der CDU wichtig und richtig sei. Nochmals wird der Wunsch geäußert, die weiteren Beratungen in einen Ausschuss zu verlegen.

 

Frau Dirks führt aus, dass seit 2015 ein gut funktionierendes Netzwerk hinsichtlich der Flüchtlingsarbeit bestehe und damals bereits eine 40 Stunden Stelle für Sozialarbeit eingerichtet wurde. Zu klären sei definitv, ob die Notwendigkeit für eine Stellenaufstockung bestehe – zumal die Anzahl der Zuweisungen der Flüchtlinge nicht bekannt sei. In den vergangenen Jahren habe zudem die Zahl der Asylbewerber und die Anzahl der Bezieher nach dem SGB II abgenommen. Ferner plädiert Frau Dirks an die Verweisung an einen Ausschuss.

 

Herr Tauber meldet sich zu Wort und teilt mit, dass die Fraktion der SPD dem Antrag nicht zustimmen wird. Bezug nehmend auf die Ausführungen von Herrn Struffert im Haupt- und Finanzausschuss (05.04.2022) und die Schilderungen hinsichtlich der Betreuung der geflüchteten Ukrainer sowie die Zusammenarbeit zwischen ehrenamtlich Tätigen, freiwilligen Helfern, Vereinen und Verwaltung sowie Bauhof ist die Stadt Billerbeck gut aufgestellt. Er betont, dass es nach der Erstversorgung / Nothilfe dauerhaften Resourcen im Haushalt der Stadt bedarf, um die weitere Begleitung (Umzug in eigene Wohnungen, Sprachkurs, etc.) der Flüchtlinge zu gewährleisten.

Weiterhin führt Herr Tauber aus, dass seitens der SPD Fraktion direkt im Anschluss an die Haupt- und Finanzausschusssitzung ein Antrag formuliert wurde, der ein festes Budget im Haushalt der Stadt Billerbeck für die Betreuung der Flüchtlinge beinhaltete. Dieser fertig formulierte Antrag wurde nicht auf den Weg gebracht, da es am 08.04.2022 eine Bund- / Ländereinigung hinsichtlich der Kostenfrage gegeben hat – somit wurde der Antrag hinsichtlich des Budgets hinfällig. 

Herr Tauber betont, dass in vorgenannten Antrag ebenso formuliert gewesen sei, dass es unbedingt zu vermeiden sei, eine Besserstellung der Ukraine-Flüchtlinge im Gegensatz zu anderen Asylbewerbern hervorzurufen. Offen bleibt aber, ob eine weitere Personalaufstockung erforderlich sei. Er betont ausdrücklich das in Billerbeck gut funktionierende Ehrenamt, welches hervorragende Arbeit leiste. Weitere Stellen werden z.B. beim Kreis Coesfeld (Integrationsamt).

Abschließend betont Herr Tauber seine Zweifel an der Aufrichtigkeit des Antrages der CDU, da in seinen Augen das Handeln der CDU in der Vergangenheit diesem Antrag widerspreche. Es werde hier die Notwendigkeit einer neuen Vernetzung konstruiert, die nicht erforderlich ist, da – wie vor geschildert – eine gute Versorgung und Betreuung hilfebedürftiger Personen gewährleistet werden kann. Was definitiv benötigt werde ist die Stärkung des Ehrenamtes.

 

Frau Hüwe kritisiert, dass die Ausführungen von Herrn Lennertz nicht dem gestellten und zu beratendem Antrag entsprechen. Ursprünglich beantragt war eine Stelle zur Vernetzung und der zu gründende Antrag bestehe faktisch bereits.

Aus diesen Gründen formuliert Frau Hüwe einen Gegenantrag: ”Die Verwaltung soll prüfen, welchen personellen Bedarf es zur Integration von Geflüchteten gibt”. Dieses solle nach Rücksprache mit dem bestehenden Netzwerk erfolgen und bei Beratung im Ausschuss wäre die Anwesenheit der betroffenen Akteure wünschenswert.

 

Frau Dirks führt hierzu aus, dass die Betreuung und Integration von Menschen eine Pflichtaufgabe ist, die die Stadt Billerbeck wahrnimmt. Hierzu gehöre ebenso die Vernetzung der Akteure. Fraglich bleibe wie viele Flüchtlinge und andere zu betreuende Personen zukünftig zugewiesen werden und somit die Schwierigkeit, die Notwendigkeit einer neuen, zusätzlichen Stelle. Die Beratung solle in der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung beraten werden.

 

Herr Wieland weist auf die 2015 eingerichtete Stelle hin und unterstützt den Vorschlag im Ausschuss weiter zu beraten. Geklärt werden müsse der Bedarf.

 

Abgestimmt wird zunächst über den Antrag von Frau Hüwe:

 

”Die Verwaltung soll prüfen, welchen personellen Bedarf es zur Integration von Geflüchteten gibt”.

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

 

 


 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

12

 

 

Bündnis90/Die Grünen

 

6

 

SPD

 

4

 

FDP

1

 

1

Familien Partei

 

 

1

Bürgermeisterin

 

 

1