Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die in der Anlage II zum Jahresabschlussbericht aufgeführte Bilanz zum 31.12.2021 wird genehmigt und festgestellt.

 

2. Die in der Anlage III zum Jahresabschlussbericht aufgeführte Gewinn- und

    Verlustrechnung 2021 mit Anhang (Anlage IV) wird genehmigt und festgestellt.

 

3. Der Lagebericht zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 (Anlage I)   

    wird genehmigt und festgestellt.

 

4. Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2021 entlastet.

 

5. Der festgestellte Jahresüberschuss in der Höhe von 89.010,41 € wird in den

    Gewinnvortrag eingestellt.

 

 

 

 


 

Herr Rose begrüßt Herrn Schwaaf von FP Freckmann & Partner, Kanzlei für Steuern und Recht. Herr Schwaaf erläutert anhand einer Präsentation (s. Ratsinformationssystem) den Jahresabschluss 2021 für den Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck.

 

Herr Hidding nimmt Bezug auf die Ertragslage und fragt nach, aus welchem Grunde der Strom-/Gasbezug in einer Position dargestellt sind. Interessant findet er die Differenzierung.

Herr Hein antwortet, dass sich der Gasbezug auf ca. 40.000 € in 2021 beläuft. Auf weitere Rückfrage von Herrn Hidding, wie dieses im Jahr 2020 ausgesehen habe, entgegnet Herr Hein, dass der Bezug in etwa in gleichem Verhältnis stattgefunden habe – dies hängt damit zusammen, dass der Abwasserbetrieb einerseits noch Strom bezieht – hauptsächlich auf der Kläranlage – andererseits aber über das Blockkraftheizwerk ebenso Gaskosten hervorgerufen werden. Herr Hein führt weiter aus, dass sich der Faulgasanteil ändert – genauso wie sich der Strombezug je nach Verhältnissen ändert.

 

Herr Hidding möchte erfahren, um wieviel kWH es sich bei den genannten 50 T € für den Strombezug handelt, die dazu gekauft werden müssen. Herr Hein erwidert, dass es sich hierbei um 143 T kWH handelt.

 

Herr Wiesmann möchte wissen, warum in der Kalkulation für 2021 kein Gaseinkauf aufgeführt worden ist – der Ansatz lautete “0” – obwohl bekannt gewesen sei, dass 40 T € hierfür benötigt werden in 2021.

 

Herr Hein erläutert, dass die Summen diesmal aufgeteilt wurden, um diese Kosten getrennt auszuweisen. Im letzten Jahr gab es diese Kosten auch – dort wurden diese allerdings in den Betriebskosten im Allgemeinen berücksichtigt. Diesmal wurden die Kosten bewusst, um die Kosten für das Blockheizkraftwerk auszuweisen, gesondert ausgewiesen.

 

Herr Wiesmann fragt nochmals nach, warum die Gaskosten nicht in der Vorkalkulation berücksichtigt wurden.

Herr Hein erörtert, dass die Vorkalkulation den Gasbezug als „Allgemeine Betriebskosten“ kalkuliert hatte – insgesamt. Die Nachkalkulation berücksichtigen die angesprochenen 43 T € - diese sind lediglich in der Spalte verrutscht.

 

Weiterhin erkundigt sich Herr Wiesmann, ob die 40 T € den geplanten Kosten für Gas, die zu Beginn der Planung für das BHKW kalkuliert wurden, entsprechen.

Herr Hein erläutert, dass für das BHKW am Ende jeden Jahres die “schwarzen 0” das Ziel sei, aber auch nicht mehr.

 

Hinsichtlich des Energieverbrauches möchte Herr Rose wissen, ob der Energieverbrauch gesunken sei. Herr Hein betont, dass in den letzten Jahren kontinuierlich der Verbrauch gesenkt wurde. Allerdings sind die Preise – gerade von 2020 bis 2021 – eklatant gestiegen. Zukünftig ist mit weiteren Preissteigerungen zu rechnen.

 

Herr von Hebel kritisiert, dass im Lagebericht weder Chancen noch Risiken geschildert wurden. Im Hinblick auf die Risiken antwortet Herr Hein, dass eine höhere Eigenstromerzeugung angestrebt werde, z.B. durch die Errichtung von Kleinwindanlagen und/oder PV-Anlagen.

 

Frau Hüwe nimmt ebenfalls Bezug auf den Lagebericht und dessen Ausblick, in dem die PV-Anlagen bereits erwähnt werden – nicht berücksichtigt sind dort allerdings die Kleinwindanlagen. Aus welchem Grund ist dieses so?

 

Herr Hein entgegnet, dass dieses keinen tieferen Grund habe. Grundsätzlich sieht er keine Risiken für den Abwasserbetrieb – allerdings könnten in Zukunft Gebühren erhöht werden müssen, aufgrund höherer Kosten für den Energieeinkauf. Diese Kosten zu minimieren ist Ziel der weiteren Tagesordnung.

 

Herr Schulze Temming bringt sich mit dem Thema Klärschlammentsorgung in die Beratung ein und fragt nach, aus welchem Grunde sich die Kosten für die Klärschlammentsorgung um 25 % reduziert habe.

 

Die Verschiebung der v.g. Kosten erläutert Herr Hein mit der jährlichen Notwendigkeit der Kostenermittlung. Einen langen Zeitraum von 10 Jahren betrachtet, ergeben sich kaum Veränderungen. Die Kosten insgesamt seien eher leicht ansteigend. Der Kubikmeterpreis oder die Entsorgung TS ist definitiv gestiegen und wird auch weiter steigen.

 

Herr Hidding erkundigt sich, ob es sich bei den Beträgen für Stromkosten um Netto- oder Bruttobeträge handelt. Diese Kosten auf eine kWh umgerechnet erscheinen ihm sehr sehr hoch.

Herr Hein erläutert, dass der Abwasserbetrieb im Pool des Gesamteinkaufs der Stadt Billerbeck sei und dieses die günstigsten Preise seien, die am Markt erzielt werden konnten.

 

Herr Schulze Temming meldet sich zu Wort und fragt nach, ob die Stromverträge langfristig abgeschlossen worden seien und gibt zu bedenken, dass die Strompreise zum Herbst / Winter hin wieder sinken könnten. Wie sieht die Erwartung diesbezüglich aus?

Herr Hein bezweifelt dieses und geht eher davon aus, dass die Stromkosten kontinuierlich weiter steigen werden.

 

Herr Walbaum fragt nach, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre die Kosten ohne die Solar- und Windkraft mit einzupreisen darzustellen – wegen der besseren Vergleichbarkeit zu vorherigen Jahren.

 

Herr Hein führt aus, dass momentan weder Solar- noch Kleinwindanlage berücksichtigt wurden.

 

Herr Hidding äußert nochmals seine Bedenken hinsichtlich des extrem hohen Strompreises und erwähnt, dass seine Stromkosten wesentlich geringer seien.

Er bittet Herrn Hein, die Jahresabrechnung 2021 vorzulegen.

 

Herr Hein sagt zu, die Jahresendabrechnung dem Protokoll beizufügen.

 

 

 

 


Stimmabgabe: einstimmig