Beschlus:

 

Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2021 ausgewiesene Überdeckung in der Höhe von 14.507,63 € wird in die Kalkulation für das Wirtschaftsjahr 2023 eingestellt.

 

 

 

 


Frau Dirks weist auf die Vorberatungen im Betriebsausschuss hin – es ergeben sich keine Rückfragen.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig