Sitzung: 21.06.2022 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1799/2022
Beschluss:
Die durch den Kreis Coesfeld festgestellten
Überschneidungsflächen werden verwaltungsseitig nach den beschriebenen
Kriterien gesichtet. Überackerte Flächen, bei denen es sich nicht um klassische
Seitenränder an Wirtschaftswegen handelt, werden an die Bezirksregierung Münster für ein Flurbereinigungsverfahren
übertragen. Im Gegenzuge erhält die Stadt Billerbeck größere zusammenhängende
Flächen, die für die Anlegung von Artenschutzmaßnahmen zu nutzen sind.
Abweichend von der Zuständigkeitsordnung der Stadt Billerbeck wird der Bürgermeisterin die Entscheidung über den Tausch der v. g. Flächen, die größer als 100 m² sind, übertragen.
Durch die
Flurbereinigungsbehörde wird regelmäßig in einer Sitzung über den Stand des
Verfahrens berichtet, voraussichtlich erfolgt dies erstmals nach zwei Jahren,
da früher kein vorzeigbares Ergebnis erwartet wird.
Die Durchführung des Flächentausches muss mit dem Ziel erfolgen,
·
dass der Stadt Billerbeck hierdurch kein
Werteverlust entsteht und
·
dass als Ergebnis die Stadt Billerbeck größere
zusammenhängende Flächen für die Artenvielfalt erhält oder private Flächen in
identischer Größenordnung oder Wertigkeit im Randbereich mit
Grunddienstbarkeiten versehen werden, so dass dort entsprechende Anpflanzungen
entstehen und dauerhaft gesichert werden. Für die neuen städt. Grundstücke ist
dann mit Unterstützung des Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld ein
Bewirtschaftungskonzept zu erarbeiten. Entsprechende finanzielle Mittel werden
zeitnah hierfür in den Haushaltsplan eingestellt.
Wegeflächen, die sich von städt. Flächen auf Privateigentum verschoben haben, sollen durch entsprechenden Tausch mit den städt. überackerten Flächen in das Eigentum der Stadt Billerbeck gehen.
Frau Dirks nimmt Bezug auf die Vorberatungen im Bezirksausschuss, Umweltausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss und erläutert diese kurz.
Der Rat fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig