Beschluss:

 

Die Geschwisterregelung wird auf den beitragspflichtigen Kindergartenbereich ausgedehnt und die Elternbeiträge nach dem Vorschlag (siehe Sitzungsvorlage) der prozentualen Erhöhung – unter der Berücksichtigung des kaufmännischen Rundens - festgelegt.

Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in der Stadt Billerbeck wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. 

 

 

 


Frau Dirks erläutert den Sachverhalt mit Bezug auf die Vorberatungen im Schul- und Sportausschuss – wobei die Geschwisterkinderregelung offen geblieben war. Seitens der Verwaltung wurden zwei Vorschläge erarbeitet.

 

Herr Messing erklärt die beiden Berechnungsvarianten der Beitragsstufen, da durch die Berücksichtigung vorgenannter Regelung ein Defizit von ca. 950 € entstehen würde. Er betont, dass seitens der Verwaltung wünschenswert wäre, die im Ausschuss beratene Staffelung beizubehalten.

 

Herr Lennertz meldet sich zu Wort und teilt mit, dass die Fraktion der CDU ebenso die ursprüngliche Beitragsstaffelung befürworte.

 

Für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen beantragt Frau Hüwe, die übergreifende Geschwisterkinderregelung zu berücksichtigen und plädiert für die prozentuale Erhöhung der OGS-Beiträge.

 

Seitens der Fraktionen der SPD, FDP und FamilienPartei erfährt Frau Hüwe Unterstützung hinischtlich des gestellten Antrages.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass seitens der Stadt Billerbeck der Haushalt - auch hier - im Auge behalten werden müsse.

 

Abschließend schlägt Herr Messing vor, die errechneten Beiträge nach der kaufmännischen Regel auf- bzw. abzurunden.

  


 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

10

 

Bündnis90/Die Grünen

6

 

 

SPD

4

 

 

FDP

2

 

 

FamilienPartei

1

 

 

Bürgermeisterin

 

1